Belege für Reisekostenabrechnung

2 Antworten

Ich denke, dass das zunächst einmal ausreichen sollte.

Erst wenn das FA noch nachfragen hat, könnte der Miarbeiter ja noch Auszüge von seiner Abrechnung nachreichen.

Und PS:

Sollten solche Geschäftsreisen öfters vorkommen, sollte man dem MA vielleicht besser eine Firmenkreditkarte aushändigen!

Du kannst die Umrechnung des Arbeitnehmers übernehmen. Wenn sich mal ein Betriebsprüfer daran stoßen sollte, kann man noch Belege nachreichen.

Wird aber nicht passieren, weil es nichts änderrt, denn ihr habt ihn auf Reisen geschickt und müsst ihm die Kosten ersetzen.

Nur wenn ihr ihm mehr als die nachgewiesenen Kosten zahlen würdet, wäre es ggf. ein Lohnsteuerproblem, aber da würde isch keiner an ein paar Euro Kursdifferenzen stören.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung