Keinen Arbeitsvertrag mit leihfirma?

2 Antworten

Die Höhe wird sich aus dem Vertrag zwischen er Verleihfirma und dem potenziellen Entleiher ergeben, der Grund ist klar. Die haben Dich nur durch den Verleiher kennen gelernt, der einiges Verdient hätte, wenn Du z. B. 6 Monate über die Verleihfirma dort gearbeitet hättest. Das entgeht denen nun, dafür wollen sie, mit Recht, entschädigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das steht ganz sicher in dem Vertrag zwischen deinem Chef und der Leihfrma, das ist absolut üblich.

Das hat ja auch eine gewisse Logik. Ich lasse mir durch eine Leihfirma einen Arbeitnehmer vermitteln, aber diese Leistung will ich nicht bezahlen und stelle ihn lieber selbst an? So geht das natürlich nicht. Dann hätte der AG sich eben selbst, oder über die Arbeitsagentur, einen AN suchen müssen.

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