Mein Haus ist seit 1706 im Familienbesitz. Ich bin wegen Krankheit auf das Amt angewiesen. Kann mich das Amt dazu zwingen das Haus zu verkaufen?

2 Antworten

Eher nicht. Aber das Amt kann sich im Grundbuch eintragen. Somit ist ein Verkauf deinerseits nicht mehr möglich. Nach deinem Ableben kann das Amt seine finanzielle Forderungen durch den Verkauf des Hauses reinholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, aber bei zu hohem Eigenkapital können die Zulagen gekürzt oder sogar gestrichen werden.