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Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag

Von Ladendetektiv falsch verdächtigt was tun?

Ich und ein Kumpel waren heute in einem Sportladen (Sportscheck) einkaufen. Ich habe mir ein paar Sportsachen gekauft und Handschuhe. Nach dem Bezahlen habe ich die Handschuhe angezogen und das Preisschild natürlich abgemacht.

Kurz nachdem wir den Laden verlassen haben stellte sich ein Mann vor uns und verlangte von uns dass wir in eine dunkle Ecke gehen sollen und unsere Rucksäcke aufmachen sollen. Man muss dazu sagen dass es schon dunkel war und der Mann schlecht Deutsch sprach weshalb wir nicht alles 100%-ig verstanden haben. Natürlich haben wir die Situation falsch verstanden und dachten dass der Mann uns ausrauben will. Er hat meinen Kumpel dann an dem Arm gepackt und mich an der Jacke festgehalten. Auf die Frage was er von uns will hat er nichts gesagt und meinte nur das wir etwas aus dem Laden hätten (er hat nicht gesagt dass wir was geklaut hätten).

Da wir Angst hatten sind wir in den Laden gegangen. Ich wollte zur Kassiererin gehen um zu sagen dass uns der Mann ausrauben wollte. Doch dann bin ich doch zu meinem Kumpel gegangen da dieser mit dem Mann mitgegangen ist. Der Mann packte mich darauf hin nochmal an.

Zu einem Mitarbeiter sagte dieser dann dass wir was geklaut hätten. Das stritt ich natürlich ab. Darauf hin wurde der Mann aggressiv und ging mich an. Er sagte dann in sehr lautem Ton zu mir warum ich Angst hätte und dass ich was geklaut hätte und er uns erwischt hätte. Darauf antwortete ich dass wir dachten dass er uns ausrauben wollte. Dann kramte er irgendeinen Ausweis zum umhängen aus seiner Tasche (dass er Ladendetektiv ist) und schrie mich an: "Kannst du nicht lesen?!" Diesen Ausweis haben wir draußen nie gesehen da er in seiner Tasche war und er hat uns auch nicht gesagt was er wollte.

Natürlich haben das viele Leute mitbekommen. Der Mann hat ja auch in sehr lautem Ton zu mir "gesprochen". Das war mir und meinem Kumpel sehr unangenehm.

Dann hat er jede Tasche von meinem Rucksack durchsucht. Den Kassenbeleg hat sich der Mitarbeiter angeschaut. Dann hat er mir die Sachen und meinen Rucksack ohne Kommentar wieder gegeben ohne etwas zu sagen oder sich wenigstens zu entschuldigen. Der Tag war ruiniert.

Natürlich bin ich sauer da wir festgehalten und angepackt wurden, bloßgestellt wurden und er mich angeschrien hat ohne sich zu entschuldigen. Die Art und weise vom "Ladendetektiv" oder Security-Mann fand ich sehr unprofessionell.

Meine Frage ist ob man im Nachhinein Anzeige erstatten kann oder sich irgendwo beschweren kann.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)

Recht, Anzeige, Ladendiebstahl