Beitragszeit/Versicherungszeit bei gesetzlichen Rentenversicherung?

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  • BEITRAGSJAHRE: bestimmen die Rentenhöhe. Zu den Beitragsjahren zählen neben Zeiten mit sozialversicherter Beschäftigung auch Kurzzeit-Arbeitslosigkeit (in der Regel ein Jahr), Berufsausbildung, Wehrpflicht und Kindererziehung. Für diese Zeiten zahlt der Staat ganz oder teilweise Beiträge. Erziehungszeit wird Frauen rentensteigernd mit drei Beitragsjahren angerechnet für Kinder, die ab 1992 geboren sind; für früher geborene Kinder wird ein Beitragsjahr gutgeschrieben.

  • VERSICHERUNGSJAHRE: umfassen neben den Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten, wenn Eltern etwa für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Arbeitslosigkeit spielt keine Rolle. Diese beitragslosen Zeiten werden bei den Wartezeiten berücksichtigt, die Versicherte erfüllen müssen, um überhaupt Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung - etwa Reha - zu erhalten. http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/thema_nt/article109426904/Versicherungs-und-Beitragsjahre.html