Einzelunternehmen (Kleinunternehmer) in UG/GmbH: Kosten, Dauer, Haftung, Prozess?

Aktuell habe ich ein Einzelunternehmen und eine GbR, die beide die Kleinunternehmer-Regelung wahrnehmen. Erfreulicherweise werde ich dieses Jahr 22000€ Umsatz mit dem Einzelunternehmen übertreffen (Wegfall Kleinunternehmer-Regelung), sodass ich mir weitere Gedanken zu meiner Rechtestruktur mache.

Ich spiele schon länger mit dem Gedanken von der Rechtsform einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zu wechseln. Die Gründe sind:

  • Haftung: Ich mache Beratung, stehe vor dem Launch einer App im Finanzbereich, verschiedene Webseiten
  • Professionalität: Ich arbeite mehr und mehr mit Unternehmen (statt mit Privatpersonen) zusammen. Ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer-Regelung könnte mir Deals mit Unternehmen erschweren
  • Ausnutzung von steuerlicher Flexibilität: Ich kann mein Gehalt "künstlich" klein halten, um keinen hohen privaten Steuersatz zu zahlen. Gewinne kann ich erst einmal im Unternehmen behalten (natürlich auch steuerbar)

Ich mache aktuell noch alles selbst (wie z.B. Buchhaltung, Steuererklärungen), was ich auch Auslagern möchte. Dies geht natürlich genauso gut mit einer Personengesellschaft, wie einer Kapitalgesellschaft.

Hier meine Fragen:

  • Was sind jährlichen "Unterhaltungskosten" einer Kapitalgesellschaft? Aktuell habe ich quasi keine laufenden Unterhaltungskosten
  • Ab welchen Umsatz und Gewinn macht eine Kapitalgesellschaft Sinn?
  • UG vs. GmbH: Beides wäre für mich möglich. Kann ich das Stammkapital genau investieren wie ich als privater Anleger vorgehen würde (z.B. in einen Aktien ETF?) oder ist da maximal Tagesgeld drin? In diesem Fall wäre es kleverer das Geld privat zu investieren und nach und nach durch Einzahlungen vom Umsatz der UG auf eine GmbH zu kommen
  • Kann ich einer Kapitalgesellschaft mehrere "Sub Unternehmen" haben, die eine eigene Beteiligungsstruktur haben?
  • --> Beispiel: Die GmBH schluckt sowohl mein Einzelunternehmen, als auch meine GbR. Das Einzelunternehmen besitze ich zu 100% während die GbR nach der aktuellen Beteiligung strukturiert werden sollte.
  • Wer kann mir dabei helfen? Steuerberater oder Existenzgründung? Handelskammer?
  • deutsche Kapitalgesellschaft vs. ausländische Gesellschaft (LLC, estnische OÜ, etc.)

Es geht aktuell um zirka 50000€ Umsatz bei hoher Profitabilität (>80%). Wenn z.B. die App einschlägt, kann das schnell nach oben gehen und ich würde gerne vorbereitet sein.

Besten Dank 🙏😊

Unternehmensgründung, Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, Kleinunternehmerregelung
Privatleasing gewerblich nutzen?

Aktuell bin ich aufgrund der gestiegenen Spritpreise auf der Suche nach einem geeigneten Plugin-Hybriden, den ich gerne leasen würde, um Planungssicherheit für die nächste Zeit zu haben.

Im Nebengewerbe (Einzelunternehmer) bin ich seit 6 Jahren tätig als Veranstaltungstechniker. Corona-bedingt war das Einkommen die letzten 2 Jahre aber leider mehr als bescheiden und somit ist kein großartiger Umsatz nachzuweisen, weshalb gewerbliches Leasing erstmal rausfallen würde.

Für nächstes Jahr ist der Terminkalender erstmal wieder voll mit Jobs, aber das bringt mir für eine aktuelle Leasing Anfrage leider nichts.

Angestellt bin ich seit Oktober im öffentlichen Dienst mit einer relativ gut bezahlten und krisensicheren Stelle.

Das Leasing würde aber dennoch nur dann Sinn ergeben, wenn ich es über die 0.5% Regelung in den Betrieb nehmen könnte, um mir die MwSt. wieder holen zu können und die Fahrzeugausgaben gewinnmindernd nutzen zu können. Das Fahrzeug wird auch zu mindestens 40 % für das Gewerbe genutzt (bei normalem Betrieb), denn zu meinem Arbeitgeber kann ich 10 Minuten zufuss gehen.

Kann es sein, dass man das Fahrzeug, welches über einen Privatleasing vertrag geleast wird, alleine aufgrund der Formulierung "Privatleasing" vom Finanzamt nicht fürs Gewerbe für die 0.5% Regelung genehmigt bekommt und somit die Leasingraten nicht steuerlich absetzen kann?

Oder ist so etwas generell schon möglich, diesen Wagen dann auch ins Gewerbe mit aufzunehmen und über die 0.5% Regelung übers Gehalt mit zu versteuern?

Das ist sicherlich eine komische Situation, da die Konditionen für gewerbliches Leasing eigentlich immer besser sind, aber durch Corona hat sich so eine seltsame Konstellation ergeben, dass aktuell leider nichts anderes möglich ist..

Steuern, Einzelunternehmen
Ich möchte Freiberufler oder Einzelunternehmer werden, wer hat Erfahrung und kann mir Tipps geben?

Hallo liebe Leute,

Als ausgebildeter IT-Systemkfm. bin ich seit 10 Jahren als Programmierer tätig. Bisher stets in Festanstellung, was ich nun ändern möchte.

Jetzt kommen für mich 2 Gewerbeformen in Frage, die des Einzelunternehmers und die des Freiberuflers. Der Freiberufler hat für mich einige Vorteile, vor allem steuer- & verwaltungsrechtlicher Natur. Nun ist es allerdings schwer herauszufinden ob und wie ich in die sparte des freiberuflers kommen kann, da nicht einmal von offizieller Seite klar definiert ist wer,wann wozu gehört und die Möglichkeiten Jahr für Jahr weiter reduziert werden. Meine Leistung umfasst primär die Programmierung von Software auf Std. Basis. Es kann aber auch vorkommen, das ich Designs anfertige und umsetze, alles in allem verkaufe ich aber meine Dienstleistung oder bin beratend tätig. Ich sehe auch die Verbindung zum Architekten, die man überall bei der Frage ek oder freiberufler findet. Aus einer Vorstellung vom Kunden entwickelt ich Konzepte und anschließend Software in 7 verschiedenen Programmiersprachen, es ist also anders als man vermuten mag ei sehr kreativer Beruf mit vielen möglichen Lösungswegen, weshalb ich vermute das dies noch Chancen hat als freiberufliche Tätigkeit anerkannt zu werden. Einfach das Finanzamt fragen wo siwe mich sehen möchte ich nicht -da sie im Zweifelsfall mich in ek einsortieren da ich so mehr an sie zahlen muss. Daher auch die Frage wer von euch Erfahrung in genau dem Bereich hat und wie und mit welcher Begründung er/sie seine Geweebeformen zugeordnet bekommen hat.

Vielen Dank LG 7ense

Freiberufler, Einzelunternehmen
Wie sollte der Kauf einer Gewerbe-Immobilie zur Selbstnutzung und zur Vermietung (jeweils 50 %) durch verheirateten freiberuflichen Einzelunternehmer erfolgen?

Ich bin seit 1997 in meinem Home-Office freiberuflich in der Rechtsform Einzelunternehmen tätig, dazu verheiratet und zwei Kinder, die jetzt endlich flügge werden. Die bisherigen Kosten für mein Home-Office konnte ich immer anteilig als Betriebsausgabe problemlos geltend machen. Mit meinem Finanzamt gab es bislang keinerlei Probleme, obwohl ich immer selbst alle beruflichen wie privaten Steuerangelegenheiten selbst erledigte, so dass ich also etwas versiert in der Thematik EÜR bin und auch keine Scheu habe, mich gezielt weiter zu vertiefen...

Jetzt will ich raus aus dem Home-Office und mir ein Büro kaufen, von welchem ungefähr die Hälfte der Fläche dann von mir (und evtl. auch meiner Frau, die evtl. künftig nebenher als freiberufliche Sprachlehrerin unser Einkommen verbessern möchte) genutzt und die andere Hälfte vermietet wird.

Die Immobilie ist schon geangelt, die Finanzierung wird zur Zeit geprüft, dürfte jedoch bei rund 40% Eigenkapital und hoher Bonität (zwei größtenteils abbezahlte Wohnungen) sicher sein.

In der Perspektive möchte ich mein Einzelunternehmen in den nächsten 1-2 Jahren zu einer GmbH upgraden, um künftigen geeigneten Mitarbeitern eine attraktive Perspektive in meinem Unternehmen bieten zu können (über Übertragung von Gesellschafteranteilen). Strategisch setze ich also auf Wachstum, Dafür spricht beispielsweise, dass die Wort-Marke meines Einzelunternehmens (ich habe nicht meinen Familiennamen, sondern immer die Wort-Marke in den Vordergrund meines Marketings gestellt) bei meiner Zielgruppe relativ bekannt ist. Die Immobilie wird daher möglicherweise nur eine Zwischenlösung sein, wobei wir Immobilienfetischisten sind, d.h. ohne Not die Immobilie bei einer räumlichen Enge dann eher nicht verkaufen wollen.

Soviel zur Ausgangssituation.

Welche Form des Immobilienkaufs bietet sich für uns angesichts der skizzierten Ausgangssituation an? Wie sollte idealerweise der Kauf erfolgen? Können alle Immobilienkosten- und einnahmen in der EÜR erfasst werden? Kann die beim Kauf anfallende USt (z.B. Maklerrechnung) als Vorsteuer geltend gemacht werden? Welche Feinheiten gilt es zu beachten?

Füre Tipps, Ideen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :-)

Viele Grüße und ein erstes Dankeschön schon mal im voraus

eÜr, Freiberufler, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Ehefrau, Einzelunternehmen

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