Kleingewerbe und Nebenjob, wann fallen welche Abgaben an?

2 Antworten

Hallo, wie viele Fragesteller hier wirfst Du Umsatzsteuer und Erinkommensteuer durcheinander.

Der Nebenjob - egal ob Minijob oder mehr - wirkt sich nicht auf Deinen Umsatz aus und auch nicht auf die Steuerpflicht daraus.

Den Gewinn (Umsatz ./. Kosten) aus der Selbstständigkeit musst Du aber als Einkommen versteuern. Und das Einkommen aus der Nebentätigkeit kommt dabei mit dazu. Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt das pauschal für Dich, was wir hier nicht wissen.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kurzgefasst, alle Einkünfte müssen als Einkommen zusammengefasst werden, von denen die Einkommensteuer berechnet wird. Außer der Arbeitgeber übernimmt den Steuerlichen Aspekt, dann muss der 450€ Job nicht aufgeführt werden.

Danke!

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"soweit ich mich da richtig informiert habe" - Du hast Dich gar nicht informiert oder aber Stammtischgeplapper als Quelle benutzt.

Ein Kleingewerbe gibt es nicht (das ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht).

Ein Nebenjob ist kein Umsatz.

Da hast du wohl etwas falsch Verstanden

es geht um ein Einkommen von 17500€ da in meinem Beispiel Umsatz=Einkommen

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