Midijob und Kleingewerbe, Krankenkassenbeiträge und Steuern?

2 Antworten

Deine Frage ist gar nicht so ohne weiteres zu beantworten, auch, weil es noch Unklarheiten gibt.

Mit 700,- Euro Monatsgehalt bist Du nicht mehr Familienversichert, sondern hast Deine eigene KV.

Gleichzeitig gelten 14 Wochenstunden nicht als eine Haupttätigkeit, bei der man erstmal davon ausgeht, dass auf einen selbständigen Nebenerwerb keine Beiträge zu entrichten sind.

Es wird eine Einzelfallprüfung vorzunehmen sein.

Dafür wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinn benötigt.

Was mich bei der Selbständigkeit wundert ist, dass Du einen "Stundenlohn" nennst. Was ist es für eine Tätigkeit? Ist es ein Dienstvertrag (die Stunden Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers werden bezahlt), oder ist es ein Werkvertrag (es ist eine bestimmte Arbeit zu erledigen und du berechnest die Vergütung lediglich nach voraussichtlichen Stunden mal Stundensatz)?

Ich bin bei Selbständigen Tätigkeit immer vorsichtig, wenn von Stundenlohn gesprochen wird, weil es das erste Anzeichen für Scheinselbständigkeit sein könnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du solltest man statt Umsatz, den Gewinn nennen.

Es ist so das deine Haupttätigkeit deine Versicherungspflicht bestimmt. Wenn du mehr Zeit, Geld und Aussichten in der Selbständigkeit hättest, dann musst du dich selber versichern.

Also Stunden notieren und Gewinn klein halten.

Unternehmer benutzen nur das Klopapier der Selbständigkeit, das reduziert den Gewinn. Notfalls die Möbel der Oma kaufen :-)))