B2B Rechnung Kleinunternehmer an Unternehmer (DE)?

1 Antwort

Ein Dozent hat früher mal gesagt:

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung".

Lies mal hier Absatz 4 Nr. 2:

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Da steht ein "oder".

Vielen Dank es wird aber klar empfohlen die USt einzusetzen, da mit der Steuernummer viel Mist gebaut werden kann.

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@JoeyMo00

Welche Fälle sind denn bekannt geworden?

Oder Verschwörungstheorie?

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@JoeyMo00

USt darfst Du natürlich nicht angeben als Kleinunternehmer. Du musst die Steuernummer oder die USt-ID-Nr. angeben. Egal ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht, egal ob Dein Kunde Unternehmer ist oder nicht, solange der im Inland ist.

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@Petz1900

Was willst du denn hier mit Verschwörungstheorie schau im Internet nach und geh weg... Das ist hier finanzfrage und nicht aluhut.de. Und bitte google erstmal die Bedeutung von dem Wort "Verschwörungstheorie", Danke!

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