Muss ich als Wahrsager / Kartenleger / Pendler ein Kleingewerbe anmelden, eine UG Gründen oder bin ich Freiberufler?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich musst Du einfach beim Gewerbeamt in Deiner Stadt ein Gewerbe als Wahrsager anmelden. Gewerbeschein. Und zwar auf Deinen Namen. Danach bekommst du einen Fragebogen vom Finanzamt. Da gibst Du an wie viel Du in diesem und im nächsten Jahr wahrscheinlich verdienst.

Wenn Du pro Jahr weniger als 22000 Euro verdienen wirst, kannst Du die Kleinunternehmerregelung wählen. Dann musst Du keine Umsatzsteuer verlangen und die nicht ans Finanzamt abführen. (Wenn Du mal später mehr verdienst, dann musst Du Mehrwertsteuer verlangen und ans Finanzamt zahlen.)

Das ist der einfachste Weg.

Alles andere, wie eine UG gründen, bedeutet nur viel Papierkram und unnötige Kosten. Das macht nur Sinn, wenn Du viel verdienst und womöglich mehrere Mitarbeiter beschäftigst. Wahrsager ist auch keine freiberufliche Tätigkeit. (Außer Du überzeugst das Finanzamt, das das eher so eine Art künstlerische Tätigkeit ist. ) Aber das ist egal, so lange Dein Jahresgewinn (nach Abzug der Ausgaben) unter 24500 Euro liegt. Danach muss man als Gewerbetreibender zusätzlich Gewerbesteuer zahlen. Sonst gibts keinen Unterschied.

wfwbinder  01.09.2021, 19:44
Wenn Du pro Jahr weniger als 22000 Euro verdienen wirst, kannst Du die Kleinunternehmerregelung wählen. 

Vorsicht. Entscheidend ist der Umsatz, nicht der Gewinn.

4
HinundWeg123 
Fragesteller
 03.09.2021, 08:56

Danke :)

1

Das müsste doch in den Karten zu lesen sein : ))