Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent
Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit
Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Ist man als Katzensitter Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder Minijobber?

Ich bin seit diesem Jahr Katzensitter über eine App, diese App überlässt die Steuerlichen Angelegenheiten pro Auftrag dem Katzensitter. Nun das ist das erste Mal dass ich sowas mache und habe keinen roten Faden was Steuern und Finanzen angeht.

Beim Finanzamt hab ich bei der Beratung angerufen und die meinten ich soll das als Kleinunternehmen anmelden.. Dabei verdiene ich nicht mal im Monat mehr als 500 Euro, manche Monate verdiene ich sogar gar nichts. Gilt das dann nicht als minijob? Da muss man doch gar keine Steuern zahlen soweit ich weiß? Warum muss ich mich direkt als Unternehmer anmelden?

Die Frau am Telefon meinte, dass ich einen Steuerberater dazuziehen sollte, da die mich nicht beratet. Ich hab grad gegoogled dass ein Steuer Berater 40-160 Euro kostet.. Woher soll ich das Geld denn kriegen jeden Monat? Wenn ich nicht mal 500 Euro im Monat kriege.. Die Krankenkasse würde dann auch Geld kosten da ich dann ja Kleinunternehmer wäre (ich bin gerade studentisch versichert), dann bleibt mir von den 500 ja nur 300 Euro übrig xD

Ich bin ehrlich gesagt überfordert und würde mich hier auf Tipps und Ratschläge freuen. Ich kenn mich wie gesagt null damit aus und google verwirrt mich nur noch mehr, weil es über Katzensitting und Steuern nicht viel Infos gibt. Ausser dass es eine Haushaltsnahe Dienstleistung ist.

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Minijob, Steuern
Steuerhinterziehung als Kleingewerbe?

Hallo,

ich möchte Euch fragen, ob laut unten stehenden Informationen eine Steuerhinterziehung zu erkennen wäre?

Die Person A ist ausgebildet als Dekorateurin und betreibt seit 2010 einen Laden mit Dekoartikeln.

Ihre Firma ist seitdem als Kleingewerbe angemeldet. Die Person A hat keine Mitarbeitern und arbeitet selbständig in dem Laden.

Die reguläre Öffnungszeiten geben einen monatlichen Arbeitszeit von ca. 170 Stunden. Die Verkaufszeiten werden während der Feiertagen erweitert. Der Laden ist sehr gut besucht und immer wieder mit neunen Artikeln nachgefüllt. Auf Social-Media-Kanalen werden regelmäßig neue Fotos von Produkten gepostet.

Sie gibt an, seit dem Anfang ihrer Tätigkeit, dass sie jährlich zwischen 5.000€ und 8.000€ Gewinn nach Abzug von Kranken- und Rentenversicherungen erwirtschaftet, was würde ungefähr 400 - 700€ Gewinn monatlich ergeben.

Auch nach über 10 Jahren der Tätigkeit in einem angelerntem Beruf, gibt Person A in einem Steuererklärung ein, dass sie mehr Ausgaben als Einnahmen hat.

Die Person A bestreitet ihr Lebensunterhalt selbst; das heißt, sie ist nicht verheiratet und leistet alle Versicherungszahlungen, Miete und Unterhaltskosten selbst.

Inzwischen hat die Person A mit einem Lebenspartner in einem gemietetem Haus zusammengelebt, mit einer Miete in Höhe von 700€ monatlich, die von den Lebenspartner geleistet worden ist.

Nach einer Trennung wurde die vollständige Mietvertrag auf die Person A übertragen, was sie sich faktisch gesehen nicht leisten könnte.

Der Ex-Lebenspartner verfügt über 3 Einkommensteuerbescheide der Person A sowie zahlreiche Fotos von dem Laden und den Produkten, die oben genannte Fakten nachweisen.

Handelt es sich, Eure Meinung nach, um eine Steuerhinterziehung oder findet Ihr, dass die Angaben der Person A realistisch sind?

Viele Grüße,

Ralf

steuerhinterziehung, Finanzamt, Kleingewerbe, Steuern
Einnahmen aus Kuratorentätigkeit/Feedbacker?

Guten Tag zusammen,

ich habe etwas spezielle Fragen bzw. Fragen, die hier in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet wurden und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich hole mal etwas weiter aus, da die Fragen etwas Hintergrundwissen benötigen.

Seit einiger Zeit gibt es im Internet für Musiker/Bands die Möglichkeit ihre Musik/Songs auf Plattformen einzureichen, um dann Feedback zu erhalten. Im besten Fall gefällt der Song und der "Kurator" (auf den Plattformen so genannt; gemeint: der, der Feedback für den Song gibt) nimmt das Lied auch in seiner Spotify Playlist auf bzw. postet Content über Instagram und Co.

Hierbei geben die Musiker/Bands pro eingereichtem Song Geld an die Plattform. Der Feedbacker/Kurator bekommt für jedes angehörte Lied bzw. für jedes Feedback eine gewisse Vergütung (von 0,50€ bis 4€ je nach Reichweite und Qualität des Kurators). So sind hier im Monat Vergütungen zwischen 300€ - 1500€ möglich.

Die Platzhirsche und üblichen Plattformen sind hier Submithub.com, Soundcamps.com, Groover.co, Playlistpush.com.

 

Nun zu meinen Fragen dazu:

1. Stellen die Vergütungen des Kurators/Feedbackers eine klassische Einnahme dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?

2. Falls ja, wäre es möglich und auch sinnvoll hier ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe anzumelden um Steuern zu sparen? 

3. Wäre es möglich hier unter den Begriff des Freiberuflers zu fallen?

4. Was wäre hier allgemein die einfachste und sinnvollste Möglichkeit die Nebentätigkeit und die Steuerabführung unter einen Hut zu bekommen? (wenn möglich natürlich unter der Voraussetzung so wenig wie möglich an Steuern abführen zu müssen)

Vielen Dank für eure Unterstützung, Antworten und Meinungen. Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich hier wirklich gar nicht auskenne. 

Einen schönen Tag euch!

Kleingewerbe, musik, Steuern, freiberufliche Tätigkeit
Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
Einkommenssteuerberechnung, Kleingewerbe, keine Belege für Material

Hallo, ich denke darüber nach ein Kleingewerbe anzumelden und einen Dawanda-Shop zu eröffnen. Da ich verheiratet bin und meine Mann Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit hat, liegen wir bei der Einkommenssteuer sicher über dem Freibetrag auch wenn ich noch nicht weiß, wie hoch mein Umsatz mit meinen selbstgemachten Sachen sein wird. Mein Problem ist folgendes: Als ich im Laufe des Jahres die Materialien für meine Sachen gekauft habe, war es nur als Hobby gedacht, nicht für den Verkauf. Da es sich überwiegend um Stoffe handelt, die ich bar bezahlt auf dem Stoffmarkt gekauft habe, habe ich keine Belege für meine Ausgaben. Wenn ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich dann gar keine Materialkosten ansetzen, da ich sie nicht belegen kann?? Ich meine, ich bin zwar selbst schuld daran, dass ich keine Belege habe, aber es ist ja auch klar, dass ich die Materialien irgendwas gekostet haben müssen. Die Preise weiß ich auch noch - kann sie aber eben nicht belegen. Ich habe gelesen, man kann einen Eigenbeleg erstellen, aber doch nur im Ausnahmefall, das wird doch nicht für alle Ausgaben dieses Jahres funktionieren, oder? Außerdem habe ich gelesen, dass man auch beim Eigenbeleg einen Kontoauszug o.ä. zum Beweis anheften muss. Kann mir irgendjemand helfen? (Für die Zukunft sammle ich natürlich die Rechnungen). Noch eine Frage - habe vor ein paar Wochen eine Nähmaschine gekauft, die 400 Euro gekostet hat. Diese wird ausschließlich für mein Kleingewerbe genutzt. Der Preis übersteigt wahrscheinlich den Umsatz für die nächsten Monate. (So gut wird mein Shop ja wahrscheinlich nicht einschlagen) Sollte ich das Material bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wirklich nicht mehr ansetzen können, kann ich dann wenigstens die Nähmaschine ansetzen? Auf einmal oder muss ich sie über mehrere Jahre abschreiben? Im Voraus vielen vielen Dank für eine Auskunft.

Beleg, einkommensteuer, Kleingewerbe
Kleinunternehmer allg. Fragen und Lieferadresse

Erst mal hallo an Alle,

Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hätte ein paar Fragen. ich hoffe es findet sich jemand der mir diese beantworten kann.

Ich habe vor neben meinem Hauptberuf noch neben Online etwas Geld zu verdienen. Kleinunternehmer da der Umsatz definitiv unter 17500 Euro und die Einnahmen unter 8000 Euro liegen werden.

Soweit ich im Internet schlau geworden bin, muss ich bei diesen Zahlen weder eine Umsatzsteuer noch eine Einkommenssteuer am Ende bei der Steuererklärung nachzahlen. Gewerbesteuer fällt auch weg.

Frage: Stimmt das soweit?

Dann hebe ich jeden Beleg meiner Ausgaben und meiner Einnahmen (verkaufte Artikel) auf. Diese brauche ich um an Ende des Jahres eine vernünftige EÜR zu machen. Und falls das Finanzamt diese Beläge fordert.

Frage: Ich gebe bei dieser EÜR einfach nur die gesamt Einnahmen und Ausgaben an und ermittle daraus den Gewinn. ich muss ja nicht jede einzelne Position listen oder? Und soll ich die Beläge gleich nach der Steuererklärung dem Finanzamt mit der Post zuschicken oder einfach aufheben falls diese verlangt werden?

Dann noch zu meiner vorerst letzten Frage:

Darf ich Online Einkäufe für mein Unternehmen (Private natürliche Person, kein Betrieb) tätige, an eine abweichende Lieferadresse schicken? Oftmals sind auf den beiliegenden Rechnungen die Adressdaten der abweichenden Lieferadresse und nicht meine Eigenen. Spielt das eine Rolle für das Finanzamt oder wäre es ok wenn ich dann einfach zu diesen Rechnungen auf die eben nicht meine Adresse vermerkt ist, meinen Kontoauszug dazu lege?

Ich wäre dankbar über jede Info!

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Adresse, Lieferung
Krankenversicherung bei Selbständigkeit als Putzfrau in Teilzeit?

Hallo,

ich habe unterschiedliche Aussagen gehört zur Krankenversicherung bei Selbständigkeit und möchte deshalb hier fragen.

Letztendlich möchte ich meine Frau w.m. über mich Familienversichert lassen oder recht "günstig" Krankenversichern und möchte wissen was ich beachten muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ggf. bestehen.

Lt. dem Beitragsrechner der Krankenkasse (TK) kostet die Krankenversicherung fast €400 / Monat, selbst bei einem selbständigen Einkommen von nur €100 sollte sie das bezahlen, das wäre doch absurd?

Ein paar Eckdaten:

Meine Frau ist Ausländerin und macht derzeit einen Integrationskurs halbtags, das kostet nur und sie hat keinerlei Einkommen.

Als Haushaltshilfe schätzen wir das Einkommen auf €200-€400 / Monat. Mehr ist nicht geplant

Die Gewerbeanmeldung wird als Nebenberuflich bezeichnet. Allerdings gibt es ja keinen Hauptberuf, sondern nur den Integrationskurs.

Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester welche in Deutschland aber nicht voll anerkannt ist und ist arbeitslos gemeldet, bekommt aber keinerlei Unterstützung (bis auf regelmässige Einladungen bei der Jobvermittlung die zu nichts führen)

Sie hat eine Arbeitserlaubnis (erstmal für ein Jahr)

Sie ist derzeit bei mir Familienversichert - bisher keinerlei Probleme

Die Selbständigkeit als Haushaltshilfe ist nur befristet geplant für max. 1 Jahr, danach sollte das Deutsch passen und sie wird als Krankenschwester (ggf. in Ausbildung) arbeiten.

Schwarzarbeit kommt nicht in Frage - auch wenn es bei all der Bürokratie wohl das einfachste wäre.

Kleingewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Familienversicherung, Nebentätigkeit