Kleingewerberegelung ein Jahr zu zu lange angewendet. Was tun?

1 Antwort

Ab Übersteigen des Freibetrages für die Kleinunternehmerregelung ist die Regelbesteuerung anzuwenden.

somit:

der Umsatz 2016 ist als Brutto-Umsatz anzusehen. Somit hieraus 19% USt

wenn die Kunden Unternehmer sind, so kann an diese eine berichtigte Rechnung erfolgen mit dem bisherigen Betrag + 19% USt

bei Privatpersonen als Kunden ist das NICHT möglich.

nächste Frage:

wurde der Antrag für die Ist-Versteuerung gestellt?