Hallo, ich bin in Niedersachsen als verbeamteter Lehrer tätig und betreibe ein vom Dienstherren genehmigtes Kleingewerbe! Gibt es eine Grenze für Verdienste?

1 Antwort

Nein, eine Grenze gibt es nur aus zeitlichen Gründen, nicht der Höhe nach.

Versteuert werden muss grundsätzlich ab dem ersten Euro Gewinn, Ausnahme §  46 Abs. 3 EStG und § 70 EStDV