Direktvertrieb und Eigenbedarf?

1 Antwort

Jetzt habe ich aber Dinge bestellt, die ich für den Eigenbedarf bzw. für meine richtige Arbeit nutze. Muss ich diese Rechnung, dann auch in der EÜR angeben?

Sachen die Du kaufst um sie privat zu verbrauchen, gehören nicht in die EÜR. Sachen, die u für die Arbeit brauchst (also für die Hauptbeschäftigung) gehören in die Anlage "N" als Werbungskosten.

Nur Sachen, die Du als Vorführprodukte kaufst, gehören in die EÜR und natürlich alles, was Du für Dein Gewerbe brauchst.

und nur hin und wieder mal eine Rechnung angeben, damit sie beim Gewerbe einen Gewinn erzielen.

Und wo liegt der Sinn darin? Die Letzten von denen ich weiß, Dass sie Gewinne vortäuschten, war Olympia Wilhelmshafen und die sind pleite gegangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung