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Kundin droht mit Anwalt, besteht eine Nötigung mir gegenüber?

Guten Abend, ich hatte eine Kundin die vor ca 9 Monaten einen Schuh gekauft hat (Lederschuh von Lacoste), dieser ist nun jedoch kaputt und wurde auch augenscheinlich sehr schlecht behandelt.

Die Kundin kam vor kurzem in mein Geschäft (ich bin stellv Filialleitung) um einen neuen Schuh dafür zu bekommen, ich habe ihr gesagt das wir hier von keinem Materialfehler sprechen sondern das das ein Verschleiß darstellt da die Ware durch unsachgemäße Behandlung verschmutzt und verzogen war und sich unter anderem dadurch der Kleber zur Sohle gelöst hat.

Ich habe dennoch auf die Beweislastumkehr die nach 6 Monaten der Fall ist verzichtet und kulant reagiert nach Absprache mit dem Vorgesetzten, und ihr angeboten das ich ihr in nur diesem Moment über den Kaufpreis einen neuen Schuh geben kann und dieses Angebot einmalig ist, dennoch wollte sie einen Gutschein oder das Geld haben.

Die Kundin hat mir mehrfach im Gespräch gesagt das sie bei einem Anwalt arbeitet und wenn ich den Schuh nicht sofort reklamiere und ihr einen Gutschein/Geld gebe sie einen Anwalt einschalten und überall erzählen wird wie schlecht ich als Verkäufer und unser Laden ist. Sie hat sich lautstark verhalten und so agiert das alle sich im Laden befindlichen Kunden und Mitarbeiter dieses mitbekommen haben und versucht mich als unfähig und dumm darzustellen.

Nun hat sich die Kundin direkt beim Arbeitgeber beschwert und wieder mit dem Anwalt gedroht und gesagt das sie rumerzählen wird was ich für ein schlechter Verkäufer bin bzw wie schlecht auch die Ware des Unternehmens ist, dazu muss ich sagen das ich eine mehr als positive Kundenresonaz habe und 99% der Menschen mit mir mehr als zufrieden sind. Wir sind jedoch ein sehr kleines Geschäft.

Liegt in dem Falle das sie mir lautstark vor Kunden und Kollegen mit dem Anwalt droht ein Tatbestand der Nötigung vor? Da sie nicht im Recht war, aber von mir mit den Drohungen versucht ein von mir nicht rechtmäßigen Verhalten gegenüber meines Arbeitgebers zu erzwingen was arbeitsrechtliche Konsequenzen mitsich tragen kann?

LG, Phillip aus Mannheim

Einzelhandel, Recht, Drohung

Darf Vermieter sich über meinen Garten beschweren?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.

Einmal zur Ausgangslage. Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Das Haus hat zwei Gärten. Einen vorne bei der Eingangstür für die anderen 3 Parteien und einen hinten, wo über eine Terrasse meine Eingangstür zugänglich ist.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Pflege vom hinteren Garten zuständig bin. Diese führe ich auch gewissenhaft durch. Vorallem wenn man gedenkt, wie der Garten vor meinem Einzug vor knapp drei Jahren aussah (Wiese fast tot, überall Efeu und Giftpflanzen sowie kaputter Zaun). Der vordere Garten, welcher auch von der Straße aus sichtbar ist im Gegensatz zu meinem ist verwildert und überall liegt Dreck rum.

Nun beschwert sich mein Vermieter bei mir dass ich meine Terasse (welche von außen eigentlich nicht sichtbar ist) von Unkraut befreien soll da er sonst eine Firma bestellt. Er habe schon über längere Zeit beobachtet, dass ich dies angeblich nicht tue. Ich mach mindestens einmal im Monat das Unkraut weg.

Frage ist nun für mich, darf er überhaupt verlangen dass ich das bisschen Unkraut (damit meine ich pro qm vllt drei Gänseblümchen), welches bei mir hin und wieder da ist beseitige während der andere Garten vom Haus aussieht wie Sau und er sich da nicht beschwert (habe bei den anderen Mietern nachgefragt, bei denen ist sowas nicht eingegangen)?

Mieter, Mietrecht