Zaun wird neu gestrichen, wer trägt die Kosten?
Hallo, in unserer TE steht, das Instandhaltung und Pflege von Sondernutzungsrecht vom Sondernutzungsberechtigten zu tragen sind.
Meine Frage: Der gestrichene Zaun hat eine Gesamtlänge von ca. 44m. Dieser umschließt das Sondernutzungstecht am Garten vom Miteigentümer. Ca. 10m davon grenzt unser Grundstück vom öffentliche Gehweg.
Wer muss hier die Kosten tragen, die WEG oder der Sondernutzungsberechtigte?
Vielen Dank schon mal für die Hilfestellung.