Ich will zu meiner Mutter ziehen?

2 Antworten

So klar ist es nicht. Einfach mal so nach Laune hin und her hüpfen geht nicht.

Wer von beiden Elternteilen hat denn das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich ?

Sind beide Eltern Sorgeberechtigte und können sich über den Verbleib nicht einigen, bei wem das Kind künftig bleiben soll, muss notfalls das Familiengericht darüber entscheiden. 

Klar, wenn deine Beaufschtigung kein Problem darstellt.