Alle Beiträge

Inkassobüro besteht auf Betrag trotz Kündigung?

Guten Tag,

ich ärgere mich mit diesem Thema schon etwas länger herum. Anfang Juli 2019 habe ich (dummerweise) ein kostenloses Probeabonnement für 14 Tage, auf der Internetseite usenet.nl abgeschlossen. Dieses Abonnement habe ich zweimal gekündigt und auch eine Bestätigung per E-Mail erhalten, dass der Vertrag Anfang August ausläuft. Mitte Juli (wo das kostenlose Probeabonnement bereits beendet hätte sein müssen) haben mir diese Schmierfinken trotzdem Geld berechnen wollen, wobei sich das mit der Kündigung ja eigentlich aufgehoben hätte. Daraufhin habe ich mich ein wenig schlau gemacht, dass usenet.nl unter anderem auch gegen das Buttongesetz verstößt.

Nach 2 Mahnungen zur Zahlung, die für mich total ungerechtfertigt waren, habe ich Post und eine E-Mail vom atriga Inkasso erhalten, dass sie gerne unverschämte 175 Euro von mir hätten. Ich habe widersprochen und nun (12 Tage nach meinem Widerspruch wohl gemerkt) erfahren, dass ich angeblich erst am 24.08.2019 gekündigt hätte.

Weil ich mich mit solchen Betrügern, die nicht mal auf Kosten hinweisen, keineswegs mehr auseinandersetzen möchte, frage ich nun hier mal um Hilfe. Es muss ja irgendeinen Weg geben, dass ich aus der ganzen Sache rauskomme und dass die mich in Ruhe lassen, oder? Wie ich erfahren habe, klagt usenet.nl ja nicht, aber etwas Sorge hat man da ja schon...

Freue mich auf Antworten.

P.S. : Eine der Kündigungen und die erhaltene E-Mail zu meinem Widerspruch hab ich nochmal angehängt.

Bild zum Beitrag
Inkasso, Kündigung

Wie wirkt sich gemeinschaftlicher Hausbesitz unter Geschwistern steuerlich und rechtlich aus?

Guten Tag 

Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung. 

Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben. 

Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt). 

Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.

Ich habe mehrere Fragen:

1.     Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.

Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?

2.     Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?

3.     Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?

4.     Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen? 

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

 S.Reiser

Immobilien, Steuern