Untervermietung der Garage?

1 Antwort

Du hast Einkünfte aus Vermietung und auch gefunden, warum man die angeben muss. Ob eine Garage ein Wohnungsteil ist (oder das nur die klassische Untervermietung zu Wohnzwecken betrifft) klärt vielleicht wer, der noch im Steuerfach aktiv ist.

Thema ist aber, dass du in Höhe der Einnahmen Werbungskosten hast, die du auf der Anlage V natürlich in voller Höhe gegenrechnen kannst.

Was bringt die Erklärung? Eine zusätzliche Anlage oder gar eine Steuererklärung für nichts. In der heutigen ELSTER-Welt würde ich dann, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst, die Anlage V für den Stellplatz beifügen. Vielleicht kannst du ja mal mehr dafür bekommen und vielleicht steigt auch mal deine Miete für den Stellplatz und das, was du einnimmst, erst später.

Nur wäre es erst dann, wenn du einen Überschuss erzielst, von Bedeutung, die Einkünfte anzugeben. Wenn du - wie hier - von Anfang an keinen Überschuss erzielen willst, interessiert das das Finanzamt nicht wirklich. Es findet keine Steuerverkürzung statt und damit wird sich kein Kläger finden, den die Sache tangiert.

Der langen Vorrede kurzer Sinn: Vermiete die Garage einfach! Wenn es wie geplant ein Nullsummenspiel wird, kann das Finanzamt jederzeit, wenn es darauf aufmerksam wird, auf dich zukommen. Du erklärst halt dann 0 € Einkünfte aus Vermietung für die Jahre, die sie wollen nach. Vergiss die Kündigung und die Kündigungsfrist nicht und denke daran, dass der Mieter die Garage auch in Ordnung halten soll aber auch der Vertrag kann in dem Fall sehr einfach gehalten werden.

Du hast Einkünfte aus Vermietung

Nein, hat er nicht. Es fehlt an der Einkunftserzielungsabsicht. Das Ganze ist einkommensteuerlich irrelevant (Liebhaberei) und umsatzsteuerlich ist er Kleinunternehmer, also auch irrelevant.

Geld nehmen und fröhlich sein. Fertig.

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@EnnoWarMal

Ich danke für den aufklärenden Kommentar des Experten! Ich wäre zum selben Ergebnis gekommen, nur halt wesentlich komplizierter.

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@Rat2010

Das "wesentlich komplizierter" hat aber einen entscheidenden Vorteil:

Nämlich wenn das Finanzamt eine Kontrollmitteilung verwertet und blöd herumfragt, warum keine Einkünfte erklärt werden, dann hat der Fragesteller hier gleich die passende Antwort parat.

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@EnnoWarMal

Damit überforderst du den Fragesteller, auch wenn es im Ergebnis gleich bleibt.

"Eigentlich" zu erklärende Einkünfte, die er aber mangels Einkunftsabsicht nicht erklären muss, weil das auch langfristig ohne Konsequenzen bleibt

oder

wegen fehlender Einkunftsabsicht nicht zu erklären?

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@Rat2010

Das zweite ist zutreffend.

Keine Einkunftserzielungsabsicht - kein Zugang zur Steuererklärung.

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