kündigung mündliches wohnrecht?

2 Antworten

Mit WEM wurde denn das Wohnrecht vereinbart, denn nur gegenüber dem zählt das Wohnrecht. Da der Sohn das Haus geerbt hat hat er ja keine Vereinbarung.

MIt abgemessener Frist lann der neue Eigentümer kündigen

Wie ist denn das "Wohnrecht" vereinbart worden?

Eine Eintragung im Grundbuch gibt es ja offensichtlich nicht.

Das klingt danach als ob es auch keinen schriftlichen Vertrag gibt und dann wird es heikel:

Die Aussagen der Verwandten haben Beweiserheblichkeit nur dann, wenn die unmittelbare Zeugen der mündlichen Vereinbarung waren. Die Aussagen von Zeugen vom Hörensagen sind wertlos.