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Paypal Käuferschutz bei kleinem Makel?

Neulich hatte ich eine Jacke über Ebay Kleinanzeigen verkauft, welche ungefähr 2 Monate alt war. Die Jacke befand sich dementsprechend in einem sehr guten Zustand und ich konnte keine Gebrauchsspuren feststellen. Zumal ich sie nur einige Male getragen hatte. Ich habe alle Fotos der Jacke hochgeladen und man konnte sich definitiv selber ein Bild machen. In der Beschreibung hatte ich natürlich auch klar gemacht, dass die Jacke nur 2 Monate alt ist und sie sich in einem guten Zustand befindet. Tatsächlich hatte die Jacke einen (kleinen!) Fleck, den man auch auf dem Foto erkennen konnte. Der Käufer hat also die Jacke gekauft und natürlich auch den Paypal Käuferschutz aktiviert. Nach dem er die Jacke erhalten hatte, hat er mir geschrieben, dass sich halt ein Fleck auf der Jacke befindet und dass man dies ja am Foto erkenne. Ich habe ihm gesagt, dass die Jacke tatsächlich einen Fleck hat und dass ich diesen übersehen hatte. Er hat mir mit dem Paypal Käuferschutz gedroht und gesagt, dass wir dieses ,,Problem‘‘ auch aus der Welt schaffen könnten, wenn ich ihm ein Teil des Betrags zurück überweise. Wenn ich nicht kooperieren sollte, drohte er, rechtliche Schritte einzuleiten.

Jetzt zu meiner Frage:

Ist es die Schuld des Käufers, dass er den kleinen Fleck, den man auch auf den Bildern sehen konnte, nicht gesehen hatte oder ist es meine Schuld, weil ich nicht auf den Fleck hingewiesen hatte in der Beschreibung. Der war wirklich schwer zu erkennen. Dies habe ich dem Käufer auch gesagt und ihn gebeten nicht so ein großes Thema daraus zu machen, aber er beharrt drauf, dass ich ihm ein Teil des Geldes zurück überweisen soll (50€!).

Was kann ich jetzt tun und muss ich ihm das Geld jetzt geben?

Vielen Dank im Vorraus!

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Adoption ohne Zustimmung der Mutter möglich?

Hallo, in meinem Umfeld ergibt sich eine für mich interessante Fragestellung.

Mein Bekannter hat mit seiner damaligen Freundin unfreiwillig ein Kind gezeugt, nachdem sie bei der Verhütung gelogen hat. Diese "erzwungende" Schwangerschaft war dann auch Trennungsgrund. Eigentlich hatte sie daraufhin einer Abtreibung zugestimmt. Nach einer gewissen Zeit ohne Kontakt, stellte sich heraus, dass das Kind doch zur Welt kommt und nicht abgetrieben wurde.

Das Neugeborene kam sofort nach der Geburt in eine Pflegefamilie, da die Mutter offenbar nicht in der Lage ist, ein Kind groß zu ziehen. Sie hat diverse psychische und familiäre Probleme, ist arbeits-und ausbildungslos und anscheinend eine notorische Lügnerin. Z. B. hat sie immer behauptet ausgebildet zu sein und zu arbeiten und 2-3 Monate lang "Urlaub" genommen, während parallel Post vom Arbeitsamt kam, indem zum Nachweis einer Ausbildung aufgefordert wurde. Sie soll wohl trotz Volljährigkeit auch einen gesetzlichen Vormund/Betreuer haben.

Mein Bekannter, der offensichtlich das Kind nicht will und wollte, wägt nun Optionen ab. Meine Frage wäre, könnte er das Kind ohne Zustimmung der Mutter zur Adoption freigeben, sollte diese sich als geschäftsunfähig herausstellen? Außerdem, muss er zusätzlich zum Unterhalt auch das Pflegegeld zahlen, da er ordentlich verdient (>3k brutto mtl.) und die Mutter wie gesagt gar nichts verdient?

Pflegegeld, Unterhaltspflicht