Strafbare Handlung in der Erbengemeinschaft?
Hallo, folgender Sachverhalt
Eine Erbengemeinschaft besitzt eine Immobile die vermietet wird, sie gehört drei Personen mit unterschiedlichen Anteilen. Die Miete aus der Immobile steht jedem natürlich anteilig zu. Eine der Personen nimmt sich aber zu viel Miete heraus ohne das er dafür einen rechtssichere Begründung oder einen Titel hätte. Die Person denkt das ihr aus Erbstreitigkeiten noch Geld zusteht was aber rechtlich eindeutig nicht der Fall ist, anwaltlich und notariell bestätigt. Macht sich diese Person wegen Unterschlagung strafbar ?
Viele Grüße