Fragen zur Vermietung u. Verpachtung

2 Antworten

Sie müssen zuerst eine Feststellungserklärung machen und anschließend jeweils den hälftigen Überschuss in ihre Einkommensteuererklärung eintragen.


Eifelia  10.07.2025, 14:10

So ist es - eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte" in diesem Fall.

Wenn die Einnahmen geteilt werden, haben beide Parteien hierdurch ein Einkommen.

Und logischerweise müssen dann auch beide ihr Anteil in der Steuererklärung angeben!