Zahlt Jobcenter oder Arge die KV bei einem Fernstudium?

1 Antwort

Hier eine weitere Ausführung zu Tinas richtiger Antwort:

Handelt es sich bei dem Fernstudium um ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, so gilt für den Versicherten der Studentenstatus. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass keine Beschäftigung mit einem Einkommen über 450 Euro im Monat und mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche vorliegt.

Besteht ein Anspruch auf den Studentenstatus, so existieren folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung: Mitgliedschaft in einer kostenlosen Familienversicherung über die Eltern oder den Ehepartner Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung

Wir wissen nicht, was nun davon für Dich in Frage kommt, nur - dass weder Arge noch Jobcenter für Deine Krankenversicherung zuständig ist - das können wir Dir sagen.

Wichtig noch als Anmerkung, dass die KVdS keine Einkommensbegrenzung vorsieht. Es geht wirklich nur um die Arbeitszeit.

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Danke für deine Antwort. So wie ich das lese habe ich ja alle Voraussetzungen für den Studentenstatus. Bis jetzt ist es ein Teilzeitstudium was sich aber umgehend in ein Vollzeitstudium abändern ließe. Ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis und erhalte auch sonst keine finanzielle Unterstützung. Wenn nicht die Arge und auch nicht der Jobcenter dafür zuständig ist, wer dann?

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@knoxxx

Als Studierende seid Ihr von sozialen Leistungen wie ALG II grundsätzlich ausgeschlossen. Lediglich in besonderen Lebenssituationen, in denen ein Anspruch auf Mehrbedarf nach dem Sozialgesetzbuch II besteht, kann ALG II ergänzend beantragt werden. Dann gibt es aber auch nur den Mehrbedarf. für Alleinerziehende, bei Erstausstattung einer Wohnung und bei medizinisch erforderlicher kostenaufwändigerer Ernährung.

Wenn nicht die Arge und auch nicht der Jobcenter dafür zuständig ist, wer dann?

Du selbst, denn Dir wird nichts anderes übrigbleiben, als neben dem Teilzeitstudium noch einen Job auszuüben.

Bafög gibt`s für 30 jährige nämlich auch nicht mehr.

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@Primus

Ja so wie ich es aber gelesen habe heißt es kurz gesagt, Teilzeitstudium = kein Anrecht sondern Job suchen. Vollzeitstudium = Studentenstatus, also Übernahme der KV Kosten.

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