Anwaltbrief kreutzt sich mit getätigter Zahlung - was tun?

Einleitung:

Hallo alle zusammen. Ich habe zwei offene Rechnungen bei einer Zahnarztpraxis (gehabt). Beide etwa in höhe von 230€. Rechnung 1 ging dann vom Zahnarzt aus zum Anwalt, mit dem habe ich mich dann darauf geeinigt im Oktober die hälfte von Rechnung 1 zu bezahlen und die andere hälfte von Rechnung 1 inklusive Anwaltskosten habe ich dann im November bezahlt. Soweit alles gut.

Ich habe aber auch mit dem Anwalt ausgemacht, dass mit der zweiten Rate im November die zweite Rechnung ebenso bezahlt wird. Er weiß, dass mein Gehalt zum 15. eines jeden Monats kommt.

Zum Glück war mein Gehalt diesen Monat bereits zum 09. auf mein Konto eingegangen.

Problem:

Am 09.11. bekam ich aber abgesehen von meinem Gehalt einen NEUEN Anwaltsbrief. Darin war die Forderung von Rechnung 2 inklusive Anwaltsgebühren. Zu Zahlen (festhalten) bis zum 15.11.. Das Schreiben ist vom 07.11.. Ich bin ohne zu zögern auf die Bank gefahren und habe die ursprüngliche zweite Rechnung bei meinem Zahnarzt direkt beglichen. Der Faktor „Anwaltskosten“ ist aber noch offen. Zumindest in Rechnung zwei.

Frage:

Kann ich im schlimmsten Falle behaupten, der Brief wäre erst am 10.11. in meinem Briefkasten gelandet, die Rechnung war aber nachweislich am 09.11. bezahlt? Kann ich so die Anwaltskosten umgehen?

Kann ich behaupten es wäre kein Brief angekommen? Die Post macht ja auch mal Fehler.

Was wären die Alternativen um die doppelten Anwaltsgebühren zu umgehen? Sind die doppelten Anwaltsgebühren überhaupt legitim? Es sind zwei verschiedene Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsnummern aber es geht um eine Behandlung und um eine Zahnarztpraxis.

Falls ihr noch Infos braucht um mir genauere Antworten geben zu können, stehe ich euch natürlich zur Verfügung.

Ich Danke im Voraus

Anwalt, Anwaltskosten, Rechnungsstellung
Veruntreuung bei dementer Lebensgefährtin?

Ein guter Freund bat mich um eine Einschätzung und Empfehlung, wie er vorgehen soll. Ich bin mir da aber auch etwas unsicher und freue mich auf eure Einschätzung und Empfehlungen:

Seine Mutter hat immer im sehr bescheidenen Verhältnissen gelebt. Nach dem Tod ihres Mannes hat sie einen Polizeibeamten kennengelernt und dann auch geheiratet, beide waren damals kurz vor dem Renteneintritt. Nach gut 10 Jahren Ehe ist der Mann verstorben und sie hat nun als Beamtenwitwe eine ganz ordentliche Rente.

Eine Weile später hat sie einen neuen Mann kennengelernt, auch verwitwet, im eigenen Haus lebend, seine Tochter wohnt mit im Haus. Sie ist bei ihm mit eigezogen. Das ist ca. 4 Jahre her.

Vor gut 3 Jahren fing er an, sich über Anzeichen von Demenz bei der Mutter meines Freundes zu äußern, die angeblich seit den letzten 2 Jahren deutlich voranschreiten. Die Mutter wurde diversen Ärzten vorgeführt, bekam Ergo-Therapie und war zuletzt mindestens 1mal pro Woche in einer Tagespflege. Pflegegrad 3 liegt vor.

Nun soll die Mutter so schnell wie möglich ins Heim, da er sich mit den ganzen Aufgaben völlig überfordert fühlt. So richtig nachvollziehbar ist diese angeblich deutliche Verschlechterung der letzten Wochen für die Angehörigen nicht, aber wenn man nicht dauerhaft zusammenlebt, ist es ja auch schwierig, die Situation vollumfänglich zu beurteilen.

Soviel zu den ganzen Umständen, die jetzt zum eigentlichen Sachverhalt führen. Im Zuge der Suche nach einem Heimplatz hat er die Aufgaben jetzt an die Familie übergeben, weil er sich mit dem Papierkram und der Suche nach einem Heimplatz nicht beschäftigen will. Dabei hat er dem Sohn ihre Kontoauszüge der letzten 2 Jahre übergeben. Er hat zwar eine Vorsorgevollmacht, aber diese nie bei der Bank vorgelegt, eine gesonderte Bankvollmacht für ihn gibt es auch nicht.

Nach seinen Aussagen hat er für Überweisungen von ihrem Konto einfach mit ihrem Namen selber unterschrieben, da sie dazu nicht mehr in der Lage ist, Bargeld und Kartenzahlungen bei Einkäufen hat er mit ihrer Karte getätigt, da sie es nicht mehr kann und ihm die PIN durch Öffnen ihrer Post bekannt war. Was die Bezahlung von Tagespflege (die hat allerdings abgebucht) und Medikamenten usw. angeht, stört dich auch niemand an der Familie daran. Aber es wurden zusätzlich in den letzten 2 Jahren bar über 40-50.000€ von ihm mit der Karte an Geldautomaten abgehoben. In dieser Zeit hat er sich u.a. ein neues Auto gekauft und sich eine neue Heizung ins Haus einbauen lassen. Wie er finanziell gestellt ist, kann die Familie nicht einschätzen. Aber aller sind sich wohl einig, dass die Mutter nie einen so hohen Geldbedarf gehabt hätte.

Klar, kann er auch einen Anteil an Wohnkosten und Lebenshaltung verlangen, aber das passt ja auch nicht zu den verfügten Beträgen, zumal sie sich die Kosten ja hätten teilen müssen. Oder kann er gegenüber der Familie womöglich Beträge für die Pflege (über das tatsächlich gezahlte Pflegegeld hinaus) anrechnen?

Wie soll die Familie hier vorgehen, macht es überhaupt Sinn, etwas zu tun? Sollte man ihn erstmal selber auffordern, die Verwendung der Gelder gegenüber der Familie nachzuweisen und versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln, bei dem ihm nichts weiter passiert? Oder direkt einen Anwalt beauftragen? Oder womöglich gleich eine Anzeige wegen Verdacht auf Veruntreuung zu stellen?

Zukünftig muss sich die Familie um die Pflege, Kosten usw. selber kümmern, damit will er nichts mehr zu tun haben. Aber wenn er das Vermögen der Mutter in den letzten Jahren womöglich deutlich zu seinem Vorteil reduziert hat, kann ich durchaus verstehen, warum man dich jetzt diese Gedanken macht.

Demenz
Fahrerflucht obwohl beifahrer beim Unfall blieb?

Mir ist etwas kompliziertes passiert. Ich war einkaufen und habe wie es scheint beim Auto abstellen die Handbremse nicht richtig angezogen. Demnach is das Auto gegen ein anderes gerollt und hat einen Kratzer hinterlassen. Zunächst habe ich das andere Kennzeichen ausrufen lassen, aber auch nach 30 min kam niemand also rief ich die Polizei. Währenddessen habe ich Bilder vom Unfall gemacht und habe nach Erlaubnis der Polizei am Telefon mein Auto, weil es im Weg stand weg gefahren und habe auf die Kollegen in Blau gewartet.

Ich musste jedoch noch meinen Einkauf der nicht bezahlt an der Kasse stand bezahlen, damit der Supermarkt nicht noch Probleme wegen der bereits eingepackten frischen Wurst macht und so ist mein Beifahrer beim Unfallort geblieben und ich habe mich circa 200m für höchstens 2 Min vom Unfallort entfernt, um den Einkauf abzuschließen.

Mein Beifahrer hingegen hat sich ins Auto gesetzt, weil es sehr kalt draußen war. Als ich wiederkam war der andere Unfallwagen bereits weg ohne, dass wir es bemerkt haben, was jedoch durch die Fotos mit dem Kennzeichen kein großes Problem gewesen sei laut der Polizei.

Als die Polizei eintraf haben wir alles genauso geschildert wie hier und es wurde mir eine Fahrerflucht vorgeworfen, weil ich als Fahrer des Autos mich nicht hätte entfernen dürfen.

Wie sieht es hier für mich aus? Ich finde eine Fahrerflucht wäre etwas vollkommen anderes, schließlich war ich nichtmal 500m vom Auto entfernt, quasi wäre keine Wand dazwischen gewesen, hätte ich auch noch Sichtkontakt zum Auto gehabt. Wäre ich eine längere Zeit weg gewesen hätte ich es verstehen können, aber es war ja jemand vor Ort und ich habe höchstens 2 Minuten gebraucht, wenn nicht sogar weniger.

unfall, Straftat, Fahrerflucht
Angemeldeter Minijob in 2018?

Hallo zusammen,

trage seit 2018 Zeitungen aus und bekam monatlich zwischen 120 und 160 Euro.

Dieser Job war in der Minijob-Zentrale auch von dem Arbeitgeber gemeldet worden.

Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.

Habe dies dem Arbeitgeber des 450,00 Euro Jobes auch mündlich mitgeteilt , dass ich Zeitungen austrage und da auch in der Minijob-Zentrale gemeldet bin.

Aufgrund des Zeitungsaustragens hat jeder gewußt, dass ich an jedem Donnerstag später meinen Dienst angetreten habe.

Mache diesen Job seit Februar 2022 nicht mehr und bin seit März d. J. in Rente.

Heute habe ich einen Einschreibebrief mit Rückantwort der besagten Firma erhalten, wo mir wegen einer Falschaussage eine Strafgebühr/Nachforderung i. H. v. 886,53 Euro in Rechnung gestellt wird.

Hatte bei der Minijob-Zentrale angerufen, die konnten mir gar nicht helfen.

Hatte am Beginn der Aufnahme meiner Tätigkeit mehrmals die Geschäftsführung und Bürokraft gefragt, ob sie nicht noch was dazu melden müssten. Diese wurde verneint, da ich ja schon für den Zeitungsjob über diesen Arbeitgeber angemeldet bin.

Habe heute dem Geschäftsführer eine Antwortmail geschrieben, wo ich auch meinen Unmut dargestellt habe (sachlich) und darum gebeten mir eine detaillierte Aufstellung der Nachforderung/Strafgebühr zukommen zu lassen.

Meine Einschätzung ist, dass hier ggf. auch das Steuerbüro einen Fehler gemacht hat?

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

arbeitgeber, Minijob
Bundesarbeitsrecht, Zusatzurlaub GdB?

Guten Tag,

mir wurde in einem Schwesterforum mitgeteilt, dass ich meine Frage hier stellen kann, da ich hier ebenfalls finanzielle Konsequenzen anspreche und Rechtsfragen hier erlaubt seien. Ich hoffe, das stimmt so.

Ich arbeite seit einigen Monaten in einem Steuerbüro.

Bei dem Vorstellungsgespräch war gleich klar, dass ich eingestellt werden soll. Da haben wir auch sofort die vertraglichen Details geklärt. Ich habe einen GdB von über 50 und somit steht mir Zusatzurlaub zu. Groß auf das Thema sind wir nicht zu sprechen gekommen, da er dies in meinen Bewerbungsunterlagen schon zur Kenntnis genommen hat.

In dem Vorstellungsgespräch haben wir 30 Tage Gesamturlaub vereinbart. Es folgte ein weiteres Gespräch um den Vertrag zu unterzeichnen. Dort wurde mir ein Vertrag mit insgesamt nur 28 Tagen Urlaub vorgelegt. Dies habe ich sofort angesprochen und die Antwort vom Chef lautete "echt, wir haben 30 Tage gesagt? Hier hat jeder 28 Tage Urlaub." Also ist dies wohl in dem Büro einheitlich so geregelt, dass jeder Angestellte diese 28 Tage bekommt.

Mein Vertrag lautet jetzt also: 25 Tage regulärer Urlaub, 5 Tage Zusatzurlaub aufgrund des GdB's. Sprich: ich = 25 reguläre Tage, restliche Belegschaft = 28 reguläre Tage.

Aufgrund meiner Erkrankung, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, habe ich Phasen, wo es mir auch mal wirklich sehr schlecht gehen kann. Da würden 3 Urlaubstage mehr schon sehr erholsam sein. Ich möchte gerne lange und motiviert in diesem Büro arbeiten. Ausgeglichen, gut erholt und wenn ich mal wieder bescheidene Phasen habe, hätte ich rein theoretisch noch die extra Tage im Petto.

Da es sich nur um ein kleines Büro mit einem Vorgesetzten handelt, gibt es so etwas wie einen Betriebsrat auch nicht. Ich nehme an, der Urlaub ist dementsprechend Verhandlungsbasis. Es würde mich vermutlich gar nicht so sehr tangieren, wenn er mir nicht direkt ins Gesicht gesagt hätte, dass jeder Angestellte im Büro 28 Tage Urlaub hat. Da fühlt man sich dann einfach anders behandelt.

Vor einem Jahr hätte ich gar nicht damit gerechnet überhaupt wieder arbeiten zu gehen, daher ist mir der Aspekt meiner Gesundheit ziemlich wichtig.

Außerdem habe ich im Vergleich zu den anderen Angestellten auch 3 Tage weniger Urlaub, die ich mir im Fall der Fälle ausbezahlen lassen kann.

Wie könnte ich beim Abschlussgespräch am besten ansprechen, dass das mit dem Urlaub so nicht in Ordnung für mich ist und ich gerne den selben Urlaub haben möchte, wie die restliche Belegschaft?

Lieben Dank im Voraus.

Urlaub, Urlaubsanspruch, Urlaubstage

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