Trennung von ex und Mietvertrag?

3 Antworten

Sicher, dass Du auf der Ausfertigung des Vermieters nicht mit unterschrieben hast!?!

Das auf eurer Ausfertigung Deine Unterschrift fehlt ist belanglos, für euch selbst ist nur die Unterschrift vom Vermieter wichtig.

Und im Übrigen können und dürfen Mietverträge auch mündlich geschlossen werden, hierzu bedarf es überhaupt keiner Unterschrift!!!!

Also selbst wenn Du tatsächlich nie unterschrieben hast, hast Du dennoch durch konkludentes Handeln und durch die Zahlungen bestätigt, dass dieser Vertrag besteht!

So zumindest meine laienhafte Meinung dazu.

"Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter einvernehmlich gestaltet und Einigkeit über die Bedingungen des Mietvertrages besteht, mag dies ein gangbarer Weg sein."


sie sind aus der Wohnung raus...punkt

wie Berlina76 schon schrieb, ich hätte auch noch 3 Monate ...also bis April "kulanzweise" gezahlt ...nix bar sondern überwiesen samt Überweisungsgrund "Kulanz Miete"

dann wäre das für mich erledigt gewesen... muß er selber sehen, wie er die Wohnung da hält...

Wann bist du ausgezogen? Ab diesem Moment hätte ich an deiner stelle noch kulanterweise 3 Monate hälftig bezahlt, danach ist dein Ex selber für die Miete zuständig.

Da du nicht im Vertrag stehst, kann man bei dir auch keine Miete fordern