Firma für Asbestproben beauftragt.? Kein Sachkundenachweis?

Hallo,

wir haben ein 1961 gebautes Haus und wollten Renovierungen durchführen.

Bevor wir das tun, wollten wir sichergehen, dass kein Asbest im Haus ist. Wir haben eine Firma beauftragt. Der Geschäftsführer kam und entnahm 8 Proben.

Alle 8 Proben ergaben sich als negativ. Die Firma wollte uns nicht mitteilen, welches Labor die Proben untersucht hat. Das hat uns stutzig gemacht.

Wir fragen nun bei der Firma nach, uns einen Sachkundenachweis der asbestprobenentnehmenden Person vorzuzeigen. Um mit Asbest zu arbeiten, benötigt man eine Sachkunde gemäß TRGS 519 bzw. Anhang I GefStoffV.

Die Firma zeigt uns diesen nicht und ignoriert unser Schreiben. Somit sehen wir nicht ein, die Rechnung zu bezahlen.

Die Firma leitet ihre Forderung an eine Rechtsanwältin weiter. Auch dieser teilen wir mit, dass wir den Sachkundenachweis einsehen möchten. Sie antwortet lediglich "die von Ihnen beauftragte Firma bietet Lehrgänge zum Erlangen von Gefahrstoffnachweisen durch.".

Das beweist aber nicht, dass die probenentnehmende Person die Sachkunde gemäß TRGS 519 und Anhang I GefStoffV besitzt.

Dieser Sachkundenachweis muss alle 6 Jahre erneuert werden. Ich vermute, dass die asbestprobenentnehmende Person diesen Sachkundenachweis nicht hat, weshalb sie diesen auch nicht vorzeigen.

Die Rechtsanwältin hat diese Forderung nun ans Mahngericht weitergeleitet.

Empfehlungen/Tipps/eure Meinungen/Erfahrungen?

Beste Grüße

JS

Recht, Sanierung
Schimmel, aufhebungsvertrag Nebenkosten?

Komplexe Frage, hoffe, ich kann meine Frage(n) verständlich formulieren..

- 7.2021 Einzug in Kellerwohnung, wo Schimmel lediglich kaschiert wurde.

Nach wenigen Monaten kam der schimmel überall durch, dazu muss ich sagen, ich war sehr verunsichert, welche Auswirkungen es auf meinen 6.2021 geboren Sohn haben könnte, also dementsprechend die Vermieter um Hilfe gebeten.

Leider sah diese so aus, dass ich eine neue Wohnung versprochen bekam und im gleichen Atemzug einen mietaufhebungsvertrag zum 30.9 unterschrieben vorgelegt. Mit der Begründung, dass dadurch die Kündigungsfrist entfällt.

Wurde bei mir in der Wohnung unterzeichnet, die Vermieter Eheleute wohnen im Erdgeschoss des selben Hauses, besitzen außerdem noch 2 Eigentumswohnungen im selben Objekt.

Jedenfalls kam der Mietvertrag trotz aller Versprechen und vollständig eingereichter Papiere, meinerseits nicht zustande, da sie sich für jemand anderen entschieden haben.

Daraufhin erlosch offenbar die Pflicht, dass meine Vermieter entweder den Schimmel beseitigen, oder ein ausweichqartier zur Verfügung stellen müssten.

Ich unterstelle im übrigen Vorsatz, weil das Problem bekannt war!!

Dann habe ich einen Anwalt drum gebeten, mit einer Frist, die Herrschaften zur Beseitigung anzuspornen... Die Antwort war, aufhebungsvertrag wurde unterschrieben, ich solle schnellstmöglich die Wohnung räumen.

Dann wurde weiterhin Miete und Nebenkosten (leider) vom Jobcenter übernommen (alleinerziehend und wird nicht so bleiben), aber keine Verantwortung für das vermietete Objekt übernommen.

Des weiteren wurde im Mietvertrag keine qm zahl, angeben, lediglich eine Zimmeranzahl, von den aber das eine Zimmer den Hausanschluss / Stromverteilerkasten an der Wand hatte, also nicht zum Wohnraum zählt,

Nun wurden 900!!!! Euro Nebenkosten nachgefordert, wurde vom jobcenter auch übernommen, merkwürdiger weise...

Habe im Februar endlich eine neue Wohnung bezogen.

Jedenfalls möchten die Vermieter von der schimmelWohnung mir noch nicht mal meine Kaution zurück erstatten, da sie es mit den Nebenkosten von 01. Und 02. 23 noch verrechnen wollen.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Letztendlich drehen die es sich, wie sie wollen, laut Aufhebungsvertrag fühltensie ja nicht mehr verpflichtet, tätig zu werden, da haben sie sich ja drauf berufen, so haben sie es ja auch dem Anwalt geschrieben.

Nun habe ich mich drauf berufen wollen, insofern, insofern dass sie ja die Kaution nicht einbehalten können , für die eventuellen Nebenkostennachzahlungen für januar und Februar, weil ja der Vertrag besagte, dass das Mietverhältnis zum 30.9.22 als beendet gilt, da es ja von denen zugesagt wurde, dass ich zum 1.10 umziehen kann, hatte ich auch alles schriftlich, von der Hausverwaltung mit unterschrieben Mietangebot und war auch alles mit dem Jobcenter geklärt nur leider ist das Mietangebot für den Vermieter nicht bindend.

Wie auch immer, ich habe das dann mit dem zuständigen Jobcenter besprochen, dass die neue Wohnung nicht an mich vermietet wird und war quasi in der Schimmelwohnung mit meinem kleinkind, ohne gültigen Mietvertrag völlig verzweifelt...Jedenfalls haben sie die "Miete" inkl Nebenkosten weitergezahlt bis zu meinem Umzug im Februar.

Sprich weder eine Mietminderung aufgrund des desolaten Zustands der Wohnung wurde geltend gemacht, diese 900 Euro Nachzahlung der Nebenkosten wurde vor kurzem auch an diese Herrschaften überwiesen und nach all der Dreistigkeiten bekomme ich laut denen nichtmal meine Kaution zurück

Im Übrigen war denen durchaus bewusst, dass da alles voller Sporen ist, meine Vormieterin ist wohl deswegen ausgezogen und die haben es mit schimmelex und kalkfarbe kaschiert, dass es eben erst nach einigen Wochen wieder langsam sichtbar wurde. Also mit Vorsatz an mich vermietet, mit dem Wissen, dass ich mit einem neugeborenen da einziehe.

Was mach ich jetzt?

Mietrecht, Betrugsfall
Werkstudent + freiberuflich + Minijob?

Hallo liebe Tippgeber,

ich studiere, bin im 7. Semster, arbeite bei der DEKA Bank 20h die Woche als Werkstudent. Ich bin 24, aber studentisch versichert bei der Bahn BKK.

Meine 2 Vorhaben/ Mein Plan:

  1. Ich will Barista Kurse geben für etweder 2-3 private Personen. Oder auch für Cafés oder Restaurants den Mitarbeitern Kaffe machen beibringen. Das ist dann freiberuflich, oder? Diese Kurse wären sehr unregelmäßig, Vlt einmal im Monat für 5h anbieten. Vlt hab ich mal mehr Kurse, mal weniger.
  2. Dann möchte ich noch einen Minijob bei einem Café am Wochenende anfangen. Auch maximal 5-10h pro Woche.

Meine Fragen:

  • Kann ich 20h Werkstudent + 10h Minijob + freiberuflicher Barista Kurs machen OHNE suuuper viele Abgaben zu haben? Oder besser gefragt: Was für Kosten kommen auf mich zu und lohnt es sich überhaupt mehr zu arbeiten oder komme ich am Ende auf das selbe raus wie wenn ich nur meinen Werkstudentenjob mache?
  • Ändert sich meine Krankenversicherungsbeitrag?
  • Ändert sich die Höhe der Sozialversicherung und Rentenversicherung?
  • Wie viele und welche Steuern muss ich zahlen und auf welche Einnahmen?
  • Ändert sich meine Steuerklasse komplett auf alles oder gilt das nur für den 2. Minijob?
  • Bin ich dann eigentlich noch Werkstudent oder verliere ich die günstigen Konditionen, und muss dann Teilzeit angestellt werden?

Ich will super gerne mein Vorhaben machen, aber ich weis nicht mit was für Kosten ich konfrontiert werde und ob sich das lohnt.

Danke für eure Ratschläge und Tipps!

Liebe Grüße Anissa

Minijob, Werkstudent, freiberufliche Tätigkeit
Rückauflassungsvormerkung bei aufschiebender Bedingung im Testament?

Ein Großvater hat einen Sohn.

Der Sohn hat 3 minderjährige Kinder (10J.-14J.).

Der Großvater setzt ein Testament auf. Er legt als sog. aufschiebende Bedingung fest, dass die Enkel erst 18 Jahre alt sein müssen, damit sie ihr Erbe antreten können. Außerdem soll jeder Enkel eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben (keine Details dazu sind festgelegt, also SEHR frei auslegbar!). Wenn sie diese Bedingungen bis zu ihrem 27. Lebensjahr nicht erfüllen, sollen sie kein Erbe erhalten.

Jedes Kind soll einen Anteil von 10% an einer Immobilie erhalten. Den Rest soll der Sohn des Großvaters bzw. Vater der 3 Kinder erben, dieser also ohne Einschränkung.

Fragen:

  • Wäre denkbar, bei jedem Erben eine Rückauflassungsvormerkung vorzusehen? Diese müsste sich gegen jeder der (anderen) Enkel richten. Wenn also später einmal einer der Enkel ausfallen sollte und er damit sein Erbe verwirkt hat, haben die übrigen Enkel und ggf. der Sohn einen Anspruch auf Rückgabe des 10%-Anteils des ausgefallenen Enkels. Dieser 10%-Anteil wäre dann unter den übrigen Enkeln und ggf. deren Vater anteilig aufzuteilen.
  • Wie wird üblicherweise eine derartige aufschiebende Bedingung in der Praxis der Nachlassgerichte umgesetzt? - Man denke an einen vereinfachten Fall mit nur 1 Enkel und nur der Bedingung, dass dieser 18 Jahre alt geworden sein muss. Zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters ist der Enkel z.B. 15 Jahre alt. Kann dann der Großvater noch 3 Jahre als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bleiben, obwohl er schon tot ist? - Zum Vergleich denke man an Verschollene, die noch nicht für tot erklärt worden sind. Dieser Fall muss hunderttausendfach (!!) im 2. Weltkrieg aufgetreten sein. Stalingrad-Kämpfer waren z.B. teils 12 Jahre in Kriegsgefangenschaft, ohne dass man wusste, ob sie noch leben oder vielleicht schon lange verstorben waren. Diese wurden sicherlich nicht auf "gut Glück" aus dem Grundbuch gelöscht, nur weil man über ihren Verbleib nichts wusste. Sie standen also oft als tatsächlich schon lange verstorbene Eigentümer (nur ca. 6000 von ca. 100.000 Stalingrad-Soldaten kehrten zurück!) noch ggf. mehr als 10 Jahre im Grundbuch.

Der Bezug zu Finanzfragen ist der folgende :-) :

Das zuständige Nachlassgericht will eine Vor- und Nacherbenregelung durchdrücken, bei der selbst dann, wenn man §6 Abs.2 Satz 2 des Erbschaftssteuergesetzes zur Minderung der Steuerlast anwendet, grundsätzlich doppelt Erbschaftssteuer entrichtet werden muss.

Erbe, Erbschaftssteuer
Arbeitszeugnis, darf ich um Eure Meinung bitten?

Hallo,

ich würde Euch gerne bitten, Eure Meinung zu meinem Arbeitszeugnis zu geben.

Es war sicher nicht die Beste Idee das Zeugnis von zwei Internet Anbietern und erst im Anschluss von einem Fachanwalt beurteilen zu lassen. Ich selbst habe nicht den Eindruck, dass es negativ ist, bin aber durch drei unterschiedlichen Meinungen verwirrt und würde mich freuen, wenn Ihr es Euch mal ansehen könntet.

Fazit, die Deutungen und Benotungen der beiden Internet Anbieter waren sowohl in den Verbesserungsvorschlägen als auch in der Notenbewertung völlig unterschiedlich und der Vorschlag seitens des Anwalts war derart überzogen, so dass es eher nach einer gehobenen leitenden Position und nicht der einer Assistentinnen Stelle entsprach.

Zeugnis

Frau xxx war seit dem 17. Juli 2001 als Executive Team Assistant innerhalb Global Markets in Frankfurt am Main tätig. In dieser Funktion war sie für folgende Aufgaben verantwortlich:

• Unterstützung des Vorgesetzten bei administrativen Aufgaben

• Terminvereinbarungen mit Kunden für Unternehmens-Roadshows

• Planung und Terminvereinbarungen mit Kunden für Besprechungen mit UBS-Analysten

• Planung von Konferenzen, Events und Veranstaltungen

• Assistenz von Kollegen wie auch Vorgesetzten

• Koordination interner Termine und Meetings 

• Onboarding sowie Einarbeitung neuer Kollegen

• Aktualisieren interner Datenbanken (z. B. Einpflegen der Daten neuer Mitarbeitender)

• Beantwortung von Fragen der Mitarbeitenden und bei Bedarf Weiterleitung an die Personalabteilung

• Buchung von Geschäftsreisen und Unterkünften

• Vorbereitung von Konferenzräumen inklusive Reservierungen und Prüfung der Geräte 

• Empfang von Kunden und Geschäftspartnern

• Stammdatenpflege von Kunden

• Verwaltung von Kundenzugängen (z. B. Research Plattform, Reuters, Factset und Bloomberg)

• Erledigung administrativer und organisatorischer Tätigkeiten sowie sämtlicher Korrespondenzen

• Sachbearbeitung von Vorgängen im Büro

• Überprüfung und Nachbestellen des Büromaterialbestands bei Bedarf sowie Verteilen von Unternehmensmaterialien an Mitarbeitende 

• Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post

Wir haben Frau xxx als engagierte, verantwortungsbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt. Sie besaß eine rasche Auffassungsgabe sowie ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten und war sowohl flexibel als auch belastbar. Ihre Arbeitsweise war sorgfältig wie auch ergebnisorientiert und sie hielt Termine ein. Außerdem verfügt sie über breites Fachwissen, das sie in ihrem Tätigkeitsbereich gekonnt sowie kundenorientiert anwandte. Besonders hervorzuheben sind ihre guten Englischkenntnisse, die ihr eine mühelose Kommunikation im internationalen Umfeld ermöglichten. Frau xxx erbrachte qualitativ wie quantitativ jederzeit gute Leistungen und erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Frau xxx überzeugte durch angenehme Umgangsformen, ein sicheres und sympathisches Auftreten sowie durch ihre Hilfsbereitschaft und Teamfähigkeit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen wie auch Kunden und Geschäftspartnern war stets einwandfrei.

Frau xxx verlässt uns heute auf eigenen Wunsch, was wir bedauern. Wir danken ihr für die wertvolle Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

     

 

Arbeitszeugnis

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