Erbengemeinschaft Handlungsbedarf?

Jetzt habe ich auch mal wieder eine Frage. 

Der Ehepartner ist verstorben, es gibt kein Testament. Die Witwe und drei erwachsene Kinder erben nach gesetzlicher Erbfolge gemeinsam. Es gibt ein Haus und ein Wohnung, die beiden Ehepartnern zu je 50% gehören; zusätzliches Geld ist keins vorhanden, da erst kürzlich das Dach des Hauses erneuert wurde. Die Witwe möchte im Haus bleiben und auch weiterhin die Mieteinnahmen aus der Wohnung für sich nutzen.

Muss die Erbengemeinschaft nun tätig werden und irgendetwas tun (Notar, Grundbuch umschreiben, Verträge aufsetzen...) oder können alle warten, bis auch der zweite Erbfall eingetreten ist (hoffentlich nicht so bald) und dann erst handeln?

Die Erbengemeinschaft kann sich auch (noch) nicht entscheiden, wer was/wie viel/welchen Teil bekommen soll. Können sie sich mit der Entscheidung Zeit lassen und auch später noch (beim Notar?) die "Anteile" festlegen, die jeder bekommt (wenn sich alle einig sind), inkl. etwaiger Ausgleichszahlungen an Geschwister bei Übernahme des Hauses (im Zuge der "Erbauseinandersetzung"?), oder ist es irgendwann zu spät und es wird davon ausgegangen, dass die Kinder beim ersten Erbfall auf ihre Erbteile verzichtet haben? 

Die Kinder möchten ihrer Mutter keinen Druck machen und haben es auch nicht eilig, ihre Anteile zu bekommen. 

Es wäre nur blöd, wenn hinterher stillschweigend davon ausgegangen wurde, dass die Witwe alles geerbt hat und nach dem zweiten Erbfall dann ggf. zu hohe Beträge vererbt werden und bei den Kindern Erbschaftssteuern anfallen. 

Habt ihr einen Rat? 

(Sterbeurkunde dauert in dieser Stadt 8 Wochen. 4 Wochen sind schon vorbei.) 

Erbengemeinschaft, Erbschaft
Wiederholungstäter MPU?

Hallo zusammen,

Vorgeschichte :

Bei einer Drogenfahrt (Cannabis) erwischt worden. 19ng aktiv 121ng passiv.

Ich habe 12 Monate abstinz nachgewiesen und die MPU dann Erfolgreich bestanden.

Habe damit meinen Führerschein neu erteilt bekommen.

Nach einem halben Jahr wurde ich in der Bahn mit Cannabis erwischt. (keine Aussage gegeben zum konsum oder ob es Eigenbedarf war). Die Strafe kommt noch.

Ich habe gelesen das der Besitz zur einer mpu führen kann. Vorallem bin ich ja Wiederholungstäter in diesem Sinne.

Das heißt ich rechne mit einer 2. Mpu.

Wegen BTM.

Bei der ersten ging es ja um mein Trennungsvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr.

Kann jm. einschätzen was auf mich zukommt?

Ich habe zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht konsumiert und war nicht am Steuer, wie könnte meine mpu Fragestellung aussehen? (ob ich weiterhin Kontakt mit Cannabis habe, und dadurch nicht geeignet bin)?

Eine Haarprobe macht keinen Sinn weil ich wieder konsumiert habe. (ruhig bleiben, natürlich nicht im straßenverkehr). Ich besitze kein Fzg. Und habe mir gelegentlich am Wochenende einen geraucht. Seit der Kontrolle wieder Abstinenz.

Als Wiederholungstäter rechne ich stark mit der mpu. Aber im Endeffekt ist das neue vergehen ja der Besitz gewesen.

Wie lange muss ich abstinz nachweisen in so einem Fall. Oder muss ich überhaupt nachweise erbringen? Da ich ja nicht im straßenverkehr teilgenommen habe.

Weil wenn die Frist 2 Monate beträgt zur Abgabe der mpu , ich aber als Wiederholungstäter aufjedenfall 12 Monate abstinz nachweisen muss, kann ich mich auf das Jahr bus fahren einstellen.

Kann es sein das die Führerscheinstelle sagt ich darf garnicht mehr auto fahren?

Ich möchte mich bestmöglichst vorbereiten. Ich habe erneut einen Fehler gemacht und möchte diesen wieder bereinigen.

Weiß einer was das schlimmste sein kann in meinem Fall? Oder gibt es ähnliche Erfahrungen mit dem thema?

Danke schonmal im voraus und danke für die interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz

Straßenverkehr, MPU, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Bringt ein Einspruch, wenn dir die Polizei dicht auffährt?

Guten Abend.

Ich habe erst im April mein Führerschein gemacht. Bin daher noch in der Probezeit und auch sehr unsicher.

Gestern bin ich mit einer Freundin nach Düsseldorf per Zug gefahren. Normal dauert die Strecke 1 Stunde. Aber wegen irgendwelchen Gründen auch immer, mussten wir viel warten und viel Umsteigen. Und sind nach 3 Stunden endlich an der Ziel Haltestelle angekommen. Ich war mit dem Auto weil ich in einer anderen Stadt wohne, wo wir aber kein Bahnhof haben.

Es gibt eine Kreuzung auf meinem Heimweg die zu eine Brücke führt. Der weg nach der Ampel ist aber sehr verwirrend. Weil es erst heißt 70kmh dann plötzlich 50kmh. Kurz vor der Brücke wieder 70kmh auf der Brücke 50kmh. Bei Berg ab wieder 70kmh und unten angekommen wieder 50kmh.

Ich fahr also wie immer so zwischen 55-65kmh weil man in denn kurzen Abständen, weder beschleunigen noch vernünftig Bremsen kann. An der Kreuzung war noch ein zweites Auto was halten musste. An beginn der Brücke ist plötzlich das Auto sehr schnell hinter mir. Was mit der Geschwindigkeit garnicht sein dürfte. Und es fährt aufeinmal sehr dicht auf. Auch da es schon recht spät ist weder ich schon teils von den blau/weißen Scheinwerfer geblendet. Ich versah daher teils das Tacho und war oben an der Brücke schon über +75kmh.

Natürlich wurde ich immer nervöser. Und war recht froh als ich die Abbildung richtung zuhause sah. Also biege ich ab und das Auto hinter mir bigt mit ab. Plötzlich erscheint über es "STOP". Toll, nach 3 Stunden Zug, jetzt noch Polizei. Ich halte an und die nehmen meine Daten auf. Fragen nur nach Alkohol und Drogen was ich zum Glück beides nicht tue und fuhren dann weg.

Jetzt weiß ich nicht mal für was ich Ärger bekomme. Die haben nichts gesagt. Weil wenn die mich schon an denn 50er Stellen gemessen haben mit 60-70kmh kann das schon mies für mich enden. Wie gesagt man kann echt schlecht beschleunigen und Bremsen weil die schildern nah hintereinander kommen.

Aber jetzt zu meiner Frage. Ich hatte gesehen das man Einspruch erheben könnte. Wenn ich die Tage ein Breif bekomme, dass ich ein Nachholseminar machen muss oder sogar ein Punkt bekomme. Würde es was bringen einzuklagen das die mich geblendet haben und sehr dich waren? Oder würde das ins leere laufen? Wenn es nur Bußgeld oder Verlängerung der Probezeit ist, hätte ich damit kein Problem. Ich seh selber ein das ich ein Fehler gemacht habe. Trotzdem dürfen Polizisten so was doch nicht machen?! Hätte ich Bremsen müssen, hätten die locker mein kleinen Twingo mit deren großen Mercedes über die Brücke ins Wasser geschleudert.

Auto, Polizei, Verkehr, VERKEHRSRECHT, Einspruch, Probezeit, polizeikontrolle
Schadensersatz - Mündliche Zusage mit Termin - nun keine Wohnung - wer hat Rat?

Hallo zusammen,

folgender Fall: Person A möchte wegen des Studiums von Stadt X nach Stadt Y (800km Entfernung) umziehen und sucht dafür im Internet nach einer Wohnung. Auf einem Anzeigenportal wird Person A am 15.08.23 auf eine Wohnung aufmerksam und kontaktiert Person B dafür, welche das Angebot inseriert hat (frei zum 01.09.23 laut Inserat). Person A macht Person B gleich beim Anschreiben auf die Distanz der Städte aufmerksam, und dass eine Besichtigung recht schwierig werden wird. Die 3 Bilder sehen soweit in Ordnung aus.

B antwortet und wie sich herausstellt arbeitet B für eine Hausverwaltung. B antwortet und berichtet von der Hausstruktur und Nachbarschaft (jung/alt usw.) und fragt A ob sie sich so ein Modell vorstellen könnte und ob eine Besichtigung benötigt wird. Kurzfristig schafft es A leider nicht, ist aber dennoch bereit Bewerbungsunterlagen einzureichen. B sagt darauf hin, dass A im engeren Kandidatenkreis aufgenommen wird, da man vorwiegend an Studenten vermieten möchte.

Die Wohnung soll plötzlich zum 01.10.23 bezogen werden, wenn man jedoch streicht und einen neuen Boden verlegt, da der momentane Linoleum nicht zu gebrauchen sein, kann man schon zum 01.09.23 rein, was die erste Überraschung war, denn davon stand im Inserat leider nichts. Für Person A kein größeres Problem wenn die Kosten dafür übernommen werden. Das sollte Person A mit Person C, also der Nochmieterin, telefonisch klären.

Am 17.08.23 reicht A also alle Bewerbungsunterlagen bei Person B ein und bekommt noch am gleichen Tag einen Mietvertragsentwurf per Mail, um die Eckdaten zu besprechen. A ist mit dem Entwurf soweit einverstanden, es sei nur noch zu klären wie es mit den Kosten bezüglich Boden und Wänden aussieht. Person B antwortet per Mail, dass C mit einer Kostenbeteiligung einverstanden ist und leitet die Kontaktdaten von A an Person C weiter. Person B bittet um kurze Rückmeldung nachdem C Person A angerufen hat.

C meldet sich daraufhin telefonisch bei A um ihr mitzuteilen, dass sie sich lediglich an den Kosten für Wandfarbe beteiligt, jedoch nicht am Boden. Bitter für Person A, aber wegen der dringlichen Wohnungsnot die einzige Option. Bei diesem Telefonat stellt sich heraus, dass es noch ein paar weitere Mängel in der Wohnung gibt, etwa Schimmel im Bad und Wasserflecken an der Decke. C schickt A Fotos der Mängel.

A nimmt am 18.08.23 daraufhin Kontakt zu B auf um auf die Mängel aufmerksam zu machen, diese seien bekannt und man würde das intern besprechen. Person A ist wegen dem ganzen Ablauf an dieser Stelle schon mehr als irritiert, aber gut, die Zeit wird eng und eine Wohnung wird benötigt. Am 23.08.23 bestätigt Person B per Mail, dass die Mängel vom Hausmeister behoben werden und der Boden Mietersache ist, dieser also bleiben/entsorgt/ersetzt werden kann. In dieser Mail wird auch die Wohnungsübergabe am 01.09.23 mit Uhrzeit von Person B bestätigt. Person A ist jetzt erleichtert.

Am 25.08.23 wird A von Person B angerufen, mit der Hiobsbotschaft, dass der Einzug am 01.09.23 nun doch erst am 01.10.23 stattfinden wird, da Person B es nicht rechtzeitig schafft und ja noch eine Kündigungsfrist hat. A solle sich unverzüglich bei B melden, wenn diese in der neuen Stadt ist und mit C einen Besichtigungstermin vereinbart hat. Ein Schock für A, da sie so kurzfristig keine (bezahlbare) Unterkunft finden wird und das Studium demnächst beginnt. Mit viel Glück findet A also doch noch eine Ferienwohnung für den September, doch günstig ist diese Option nicht.

In der neuen Stadt angekommen ruft A Person C an um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Daraufhin lässt Person C am 07.09.23 telefonisch die Bombe platzen und sagt, dass sie nicht auszieht, da sie sonst obdachlos ist und ihre Sozialleistungen gefährdet, sie lässt es auf eine Räumungsklage ankommen. Vermutlich hat C Mietschulden. Ein Schlag ins Gesicht für A, welche nur den September in der Ferienwohnung bleiben kann und für Oktober wieder eine Option suchen muss.

B hat A ein paar Tage später zu einer Besichtigung einer anderen Wohnung eingeladen, jedoch war diese in einem furchtbaren Zustand, verraucht und vergilbt. Eine Art Trostpflaster. Sie würde zwar ihren Chef fragen ob der was macht, A solle sich aber bloß keine Hoffnung machen. B sagte noch zu A sie hätte vielleicht noch 1-2 weitere Wohnungen und würde sich melden. Seitdem wird A leider von B ignoriert.

Aus Kulanz und Mitleid durfte Person A noch bis zum 04.10.23 in der Ferienwohnung bleiben und ist seitdem in einem Hostel untergebracht (was finanziell sehr schmerzt). Auf Dauer nicht stemmbar, und schon jetzt wurden ein guter Teil vertilgt, was für Miete und Kaution vorgesehen war.

Welche Möglichkeiten hat A? Hat sie sich selbst in diese Situation gebracht oder kann sie von B bzw. deren Hausverwaltung Schadensersatz verlangen? Wichtige Informationen wurden von B einfach nicht mitgeteilt, auch Person C hat nicht ganz fair mitgespielt. Es gab wohl auch nie einen Kandidatenkreis. Danke für Eure Ratschläge!

Schadensersatzanspruch, Mieterrecht

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