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Kleinunternehmer Nachweispflicht vom Ursprung des Artikels?

Hallo, ich habe demnächst vor mich nebentätig als Kleinunternehmer(Warenan- und verkauf) selbstständig zu machen und hätte da zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da mit einer Antwort helfen.

  1. Frage: Bin ich verpflichtet einen Nachweis darüber zu führen, woher ich den Artikel genau habe? Also brauche ich da unbedingt eine Rechnung dazu? Es ist nämlich so, dass in meiner Wohngegend ab und zu an der Straßenecke/Vor einem Müllplatz ein paar alte gebrauchte Sachen zum Mitnehmen einfach so abgestellt werden. Wie steht es darum? Ich hätte nämlich vor, falls mal etwas brauchbares dabei ist, diese mitzunehmen und zu verkaufen. Wie geht man da vor? Eine Rechnung oder sowas bekommt man da ja nicht, da die Sachen von den Anwohnern in der Nacht einfach so abgestellt werden. Dass der Verkauf am Ende ja 100%iger Gewinn ist, ist mir ja klar und das würde ich auch so buchen. Aber mir geht es hier nur um die Frage, muss ich irgendwem jemals beweisen, dass ich diesen Artikel ohne jeglichen Kauf erhalten habe? Und wird für alles was ich verkaufe auch eine Ursprungskaufrechnung der Ware gefordert? In diesem Fall geht dies ja z.B. nicht.
  2. Ich habe privat eine Spielkonsolensammlung und Spielesammlung, die ich aufgrund der Größe dann über das Gewerbe verkaufen muss. Wie ist das jetzt mit der Privateinlage. Ich habe aufgrund des Alters etc. absolut keinerlei Rechnungen mehr über die gesamten einzelnen Positionen. Wie kann ich das genau in mein Gewerbe einbringen?
Kleinunternehmer, Steuern

Lohnrückforderung?

Hallo, ich war bis vor kurzem noch Auszubildende bei einem sehr bekannten , recht runtergekommenen Discounter.

folgendes ist geschehen :

ich habe ein paar Kunden ab und zu Ware mit 30% Rabattiert ohne großartig Darüber nachzudenken Das dies nicht erlaubt ist. Der schaden wurde natürlich dann von mir beglichen (63 euro irgendwas)

am 20.05 wurde ich dann mit Kassenbelegen von 3 konfrontiert Auf denen man die oben geschilderte Aktion herauslesen konnte.

Ich wurde Unter anderem als dumm betitelt , wie ich denn sowas machen könne usw ..

daraufhin wurde Dann unter ständigen Druck und Einschüchterung gesagt Entweder ich werde gekündigt, die Polizei wird gerufen Und es gibt eine Anzeige oder ich kündige mich selber und bezahle den entstandenen Schaden (63 euro ca )

Natürlich habe ich mich einschüchtern Lassen und eine eigenkündiging verfasst.

Dafür wurde mir aber weniges angeboten das ich zum 31.05 kündige damit ich ein „normales“ Datum für künftige Arbeitgeber vorzeigen kann.

Habe dann eine Kündigung am 20.05 für den 31.05 verfasst, arbeiten sollte ich nicht mehr kommen da ich ja direkt ab dem nächsten oder übernächsten Tag sowieso Urlaub gehabt hätte um für meine Prüfung zu lernen.

leider kriege ich jz nicht mal Arbeitslosengeld, dem haben die mich auch Noch beraubt

Bei beschrieben unternehmen läuft es so ab : Man Fängt zb Januar an zu arbeiten , kriegt aber erst Ende Februar für Januar Geld , Ende März für Februar und so weiter ....

Nun kam Mitte diesen Monats ein Brief rein auf dem steht das ich ja zum 20.05 gekündigt hätte ) erster Fehler , habe zum 31.05 gekündigt!

und das sie 450 euro meines Mai Gehaltes wieder haben möchte bis zum 26.05 da ich ja auch nicht mehr gearbeitet hätte .
das habe ich natürlich nicht ohne mucks bezahlt weil ich das Geld sowieso nicht habe.

Ich bin mir ziemlich sicher das diese Firma mich „abziehen“ möchte. Da mir mein ganz normales Gehalt für den mai zusteht und ich doch theoretisch sogar Ende diesen Monats Geld von der Firma noch bekommen müsste für die Arbeitszeiten bis zum 31.05

Oder?

ich habe bereits einen Schein für einen Anwalt beantragt

ich möchte gerne eure Sicht dazu hören

arbeitsrecht, Auszubildende