Hauptjob + Minijob: Steuerberaterin von Arbeitnehmer "hat keine Ahnung" - bitte um Hilfe?

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Ungeachtet der Antworten der geschätzten Kollegen vermute ich Fehler auf allen Seiten.

ich habe einen Teilzeitjob 25 h als Hauptjob

Verstanden, klar die Anstellung die nach St.-Kl. 3 abzurechnen ist.

nebenbei bin ich selbstständig tätig (Kleinunternehmer ohne nennenswerten Verdienst)

Für Abzugssteuer irrelevant. Wird in der Einkommensteuererklärung geregelt ggf. über eine Nachzahlung getilgt.

Habe ich nun einen Minijob angenommen

Das sollte nur pauschal besteuert werden.

Nun zu den Fehlern:

Du hast Deinem N´Minijob-Arbeitgeber Deine Steuer ID gegeben. Die hat seine Lohnbuchhalterin bei der Lohnabrechnung eingegeben und dazu den Fehler gemacht, es als Hauptarbeitsverhältnis einzugeben.

Die Minijobzentrale hat damit nichts zu tun.

Die Lohnbuchhalterin/"Steuerberaterin" des Hauptarbeitgebers hat die ELSTAM-Daten (absolut richtig) neu abgerufen und dabei dann automatisch die 6 für zweites Arbeitsverhältnis bekommen.

Lösung:

  1. Die Lohnbuchhalterin des Hauptarbeitgebers meldet die Anstellung als 1. Arbeitsverhältnis.
  2. Der Minijobarbeitgeber wird gebeten die Lohnsteuer pauschal abzurechnen (Steuer-ID löschen). Die 9,- Euro (2 % von 450,-) kann er Dir abziehen.

Mit geht es übrigens wie @EnnoWarMal, ich habe zu Lohn/Soz.Vers. auch keine Lust und bin froh, dass dies unsere Buchhalterinnen machen.


Habe die Steuerklasse 3

Schade. Ich mag Kathrins. Wieder eine weg....

Im Ernst: Die Steuerberaterin liegt da völlig falsch, was mich auf den Gedanken bringt, dass sie vielleicht gar keine Steuerberaterin ist. Ich hab von Lohn auch keine Ahnung, und genau deshalb würde ich niemals so eine Aussage treffen.

Helfen kannst du dir hier aber nur selbst. Denn du musst dich gegen deinen Arbeitgeber stellen, der ja einer falschen Aussage folgt.

Hallo,

möglicherweise liegt hier die Lösung:

" Für eine selbstständige oder freiberufliche Nebentätigkeit gelten eigene steuerliche Gesetze.

Bei ihnen wird der Nebenjob aus Steuersicht wie eine Haupttätigkeit gesehen.

Erst bei mehreren Nebentätigkeiten kommt auch hier die Steuerklasse 6 zum Tragen."

https://www.steuerklassen.com/nebenjob/steuerklassen-fuer-den-zweitjob/

sorry, wenn falsch kombiniert !


Ein Minijob definiert sich nicht allein über Deine Verdienstgrenze von max. € 450/Monat, sondern auch über die Anzeige bei und Anerkennung durch die Minijob-Zentrale.

Wenn die Minijob-Zentrale den Job nicht anerkennt bzw. Du dort gar nicht angemeldet bist, dann hast Du tatsächlich zwei steuerpflichtige Jobs!

sie sagte ihm das pro Monat nun 400 Euro mehr Lohnsteuer abgezogen werden würde

... die allerdings von Deinem Lohn einbehalten worden sind, d.h. für den Arbeitgeber keine steuerliche Mehrbelastung. Aber es fallen natürlich Sozialabgaben an, die von Dir und ihm zu tragen sind, aber das ist für ihn auch keine Mehrbelastung gegenüber der bisherigen Beschäftigung von Dir!


Hallo, richtig zu erklären ist das nicht.

Weder der Minijob noch die Selbstständigkeit können dazu führen, dass die Steuerklasse gewechselt werden muss.

Irgendwo muss da ein Mißverständnis vorliegen. Übernimmt im Minijob der Arbeitgeber pauschal die Lohnsteuer ? Wenn nein, könnte es sein, dass dort jetzt die Klasse 3 benutzt wird, warum auch immer.

Ein Anruf beim Finanzamt sollte das aber klären können und dann können die Steuerklassen auch wieder getauscht werden.

Ich würde mir das als erstes von der Steuerberaterin erklären lassen, wie sie darauf kommt.

Viel Glück

Barmer