Alle Beiträge

Zufahrt zum eigenen Haus durch den Nachbarn blockiert?

Hallo in die Runde,

Vorab zum Verständnis:

Wir Hausnummer 13, Nachbar 15...G seine Garage und X unser Carport.

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, welches nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt. Wir erreichen unser Haus über eine Abzweigung von insgesamt 4 Wohneinheiten, diese Zufahrt gehört jeweils Hälftig zum jeweiligen Haus und Hältig eine Verkehrsfläche die jedem zu 1/4 gehört( 2,75m).

Da unser Haus das letzte in der Reihe ist, befahren wir automatisch beim ein und ausparken in unser Carport auch die Nachbargrundstücke. Bis dato kein Problem weil jeder seinen Parkplatz hat. Die vorderen 3 Häuser haben jeweils eine Garage welche ebenfalls nur über diesen Weg zu erreichen sind.

Für die andere Hälfte vom Haus gibt es nun einen neuen Besitzer, der nutzt die Garage und ebenfalls den Platz davor. Laut seiner Aussage ist das auch keine Ausfahrt sondern sein Grundstück. Es ist mir nun nicht mehr möglich aus meinem Carport rein oder raus zu fahren wenn er dort steht. Ja es ist sein Grundstück, dennoch ist die Fläche vor seiner Garage eine Ausfahrt. Diese kann er auch benutzen, wenn er uns nicht blockiert. Auch die Verkehrsfläche ist dafür zu schmal um ohne weiteres raus zu fahren. Da ein nettes Gespräch offenbar nicht möglich ist und nur Aussagen wie: Kaufen sie sich doch einen Smart oder lassen sie ihr Carport neu bauen von ihm kommen, kann ich nur noch andere Wege einschlagen.

Folgende Fragen: Darf er auf der Fläche vor seiner Garage parken, auch wenn er uns dadurch behindert? Laut seiner Aussage handelt es auch nicht um eine Ausfahrt sondern um sein Grundstück... es ist doch aber automatisch eine Ausfahrt weil seine Garage dort steht oder nicht?

Bild zum Beitrag
Recht, Nachbarn

Kann mein Arbeitgeber einfach sagen, dass wir sechs Tage die Woche arbeiten müssen, während die anderen Kollegen in Kurzarbeit sind?

Hallo,

ich fühle mich extrem ungerecht von meinem Arbeitgeber behandelt. Es geht um einen Job im Einzelhandel mit 5 Mitarbeitern. Nun hat man zwei (darunter auch mich) Mitarbeiter aus der Kurzarbeit 0 geholt und gesagt, wir sollen jetzt 6 Tage durcharbeiten, solange nicht so viel los ist, was aber natürlich auf Grund von Corona noch weitere Wochen und Monate so weitergehen kann.

Da wir alle sehr viel Überstunden haben, sagt man nun, dass wir jeweils nur 3,5 bzw. 4,5 Stunden arbeiten sollen ( immer alleine in einer Schicht) , sodass wir wöchentlich mindestens 7 Minusstunden machen, obwohl wir an sechs Tagen kommen müssen, damit wir von unseren Plusstunden runterkommen.

D.h. also wir müssen jeden Tag für ein paar Stunden zur Arbeit kommen, bekommen nur minimal mehr Geld als die Kollegen in Kurzarbeit und verlieren auch noch unsere Plusstunden, während die anderen in Kurzarbeit sind und Ihre Plusstunden behalten können und quasi fast genauso viel Geld bekommen, weil es mittlerweile schon 80 Prozent Kurzarbeitergeld sind und das bei Mindestlohn kaum noch einen unterschied macht :(

Es ist einfach mega frustrierend, wie das da abläuft :( Leider gibt es auch keinen Betriebsrat.

Lange Rede kurzer Sinn..meine Frage ist einfach nur ist das erlaubt, dass man einfach sagt ihr arbeitet jetzt an 6 Tagen die woche auf unbestimmte zeit.

Vielen Dank schonmal vorab.

arbeitgeber, arbeitsrecht