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Illegale Autowerkstatt?

Hallo,

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich wohne in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Da unser Vermieter sich hier sowieso um nichts kümmert ( und wenn doch dann nur Flickschusterei, die wenige Tage später Feuerwehreinsätze hervorrufen ), habe ich die Befürchtung dass hier noch mehr Dinge nicht ganz koscher sind.

Er hat vor einigen Jahren in der Einfahrt eine Recht große Garage gebaut. Dasein befindet sich auch eine Hebebühne und so wird dort fast täglich, auch bis spät in die Nacht von einigen seiner Kollegen und wohl Verwandten die hier nicht wohnen fleißig ein Auto nach dem anderen repariert. Die Einfahrt wird auch ständig mit kaputten Autos vollgestellt. Auch schließen die sich rund um die Uhr in besagter Garage ein. Da kann also auch nicht einfach so jemand reinmarschieren ( fertiges Auto raus, neues Auto rein, Tor sofort zu und abgeschlossen ). Ich fürchte dass das da wir hier auch mitten in einem Wohngebiet mit mehreren Mehr- und auch Einfamilienhäusern nicht zulässig ist. Im gleichen Zug habe ich den Verdacht das er für die Garage von uns Mietern Strom klaut. Wir haben alle seit Jahren extrem hohe Strompauschalen ( manche teilweise bis zu 300 Euro monatlich ) und dann noch Jährliche Stromnachzahlungen die im 3 bis manchmal sogar 4 Stellingen Bereich liegen. Da ich einen Tag Mal festgestellt habe das mein Zähler rennt wie kein zweiter ,habe ich alle Stecker gezogen, ich hatte nichts mehr am Strom und der Zähler rannte unverändert weiter. An dem Tag war mein Vermieter auch da und sah sich das an.. wurde aber auch ein wenig nervös und musste plötzlich schnell was aus der Garage holen. Paar Minuten später lief der Zähler wieder normal und der Zähler der Nachbarn rannte ohne ende. Stadtwerke war da und prüfte die Anlage. Zu dem Zeitpunkt aber auch alles im Ordnung gewesen ( lief seit dem er in der Garage war auch schon Tage lang wieder normal ) .. kann ihm das also nicht nachweisen.. der Hausanschluss befindet sich auch nicht in diesem Gebäude sondern im Nebengebäude das sich auch unmittelbar neben seiner Garage befindet.

Was würdet ihr machen? Bzw wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich möchte natürlich jetzt nicht offiziell Dinge in die Welt setzen die ich noch nicht beweisen kann.

Geld, Auto, Miete, Recht

Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe