Schuldnerin zahlt trotz verlorenem Gerichtsprozess nicht, wie komme ich nun zu meinem Geld?
Meine ehemalige Freundin schuldet mir eine beachtlichen Geldbetrag.
Vor einigen Jahren ging diese Angelegenheit vor Gericht.
Beide Parteien waren anwesend, ich mit Anwältin.
Mir wurde einige Wochen später das Urteil zugestellt, darin stand, dass sie rechtskräftig verurteilt wurde und mir die Summe zurückzahlen muss.
Ich wollte den Gesamtbetrag geltend machen, da dies aber nicht möglich war, wurde über den Anwalt Ratenzahlung vereinbart.
Bis heute besitzt diese Person die Dreistigkeit und hat keinen Cent bezahlt, weder an mich, noch an meinen Anwalt.
Da eine Forderung der Gesamtsumme nicht möglich ist, soll ihr schon wieder die Möglichkeit gegeben werden, dass sie durch Gerichtsvollzieher Raten zahlen kann, dies wurde mir per Mail mitgeteilt.
Zu den familiären und finanziellen Umständen dieser Person, möchte ich mich hier nicht äußern.
Meine Frage wäre, ist sowas denn rechtens, dass diese Person trotz Verurteilung bis heute nichts zurück zahlen muss und kann ich mich irgendwie an die Öffentlichkeit wenden, um endlich mal publik zu machen, in was für einem ”Rechtsstaat“ wir hier in Deutschland leben?!
Ich möchte MEIN Geld zurück haben, wie lange soll ich denn noch darauf warten?!
2 Antworten
Die entscheidendee Frage wäre doch erst mal, ob de Person denn überhaupt über Geld verfügt. Wer nichts hat, von dem kann man auch nichts holen. Das kann dann noch nicht mal der Gerichtsvollzieher.
Wenn die Person aber Geld hat, dann gibt es sehr wohl Möglichkeiten. Eine Sach-/Geldpfändung durch den Gerichtsvollzieher, oder Lohnpfändung beim Arbeitgeber, oder eine Kontopfändung.
Beauftrage deine Anwältin, diese weiteren Schritte durchzuführen. Wenn das Konto der Person oder der Arbeitgeber nicht bekannt ist, hat der Gerichtsvollzieher Möglichkeiten, das heraus zu finden, wenn man ihn entsprechend beauftragt.
Jenseman
Ständiges Lamentieren bringt nichts.
Hast du beim Amtsgericht - Schuldnerverzeichnis - um Auskunft gebeten, ob die Schuldnerin im dortigen Schuldnerverzeichnis mit einer Eintragung verzeichnet ist und von wann die Eintragung stammt?
Soweit die Schuldnerin in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben und ein Vermögensverzeichnis vorgelegt hat, beantrage zur Vorbereitung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen die Erteilung des Protokolls und des Vermögensverzeichnisses.