Kauf auf Kleinanzeigen. Falscher Artikel, selbst unter falschem Namen weiterverkauft. Was nun?

1 Antwort

Was sagt die Rechtslage? Pech für mich?

Kurz und knapp: Ja. Du kannst maximal versuchen, dich am ursprünglichen Verkäufer schadlos zu halten.

Der Artikel ist mangelhaft, weil er nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 Abs. 1 BGB). Da eine Nachbesserung (§ 439 BGB) hier nicht möglich ist (es sei denn, du kannst kurzfristig eine passende Kamera besorgen), kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (§ 440 BGB). Auch ein Gewährleistungsausschluss wäre vermutlich unwirksam (§ 444 BGB). Du hast ausdrücklich eine Eigenschaft zugesichert, die nicht erfüllt ist.

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