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Untermietvertrag habe seit Monaten die Miete an die Exfreundin von meinem Vermieter gezahlt? Bitte helft mir?

Ich ich bin alleinerziehend mit einem Kind und wusste Anfang des Jahres nicht wohin damit mein Ex-Freund rausgeschmissen hat mit unserem Baby meine ehemalige gute Freundin hatte mir angeboten bei ihrem Freund in die Wohnung zu ziehen als Untermietvertrag im Vertrag stand die miete 709 € ich habe ich schriftlich bei Whatsapp zugesagt dass ich die komplette Miete plus Strom zahlen dies wurde auch alles im Mietvertrag festgehalten nun gab es aber Probleme mit dem Jobcenter dass ich monatelang keine Leistung bekommen habe daraufhin sind die beiden mir entgegengekommen und haben gesagt dass ich solange halt 500 € zahlen weil ich ja sonst nichts zu Essen hätte nun habe ich eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen und jetzt verlangt der Vermieter den Rückstand also das fehlende Geld die 200 € der letzten Monate monatlich zurück hat er das Recht dazu ich habe ja den Vertrag unterschrieben und da steht ja drinne 709 € drinne es steht auch drinne dass er mich auf meine Kosten verklagen kann wenn ich die Miete nicht zahle und nun das Schlimmste ich habe seit Monaten die Miete an die Ex Freundin also meiner Freundin die Ex-Freundin des Vermieters überwiesen auf Ihr Konto nun sagt der Vermieter er habe das dasgeld.me erhalten und dass die miete auf sein Konto hätte gehen sollen was kann ich da jetzt tun ich bin total verzweifelt ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Mietrecht, Mietvertrag, Untermieter

Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?

Guten abend,

ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.

Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?

Hier nochmal als Zitat von dem rechner:

"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.

Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.

Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."

danke :)

Studium, BAföG, Steuern, verdienst