bereitscheiftdienst corona?

2 Antworten

Hallo,

der Chef darf im Rahmen seiner Fürsorge den Mitarbeitern gegenüber Empfehlungen zu Urlaubsziele während der Zeit der Corona Pandemie geben.... sich ggf. ein anderes Ziel zu suchen oder auch wie o.g Menschenmengen zu meiden - mehr nicht und schon gar nicht evtl. arbeitsrechtliche Konsequenzen daraus androhen.

Urlaub ist Urlaub -und da geht auch kein Bereitschaftsdienst!

Wie der Chef während deines Urlaubs seinen Betrieb organisiert ist sein unternehmerisches Risiko.

Also nichts unterschreiben!

Sollte er aus diesem Grund dir kündigen hat er ganz schlechte Karten. Es ist höchstrichterliche Rechtssprechnung, dass niemand aus dem Urlaub geholt werden kann.