Pfändung?

2 Antworten

Hallo,

du brauchst eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags für das P-Konto. Diese erhältst du vom Träger der Sozialleistungen und musst diesen Nachweis dann beim Kreditinstitut vorlegen.

Nein, das weiss niemand, weil man die Frage nicht verstehen kann.