Frage zu Umzug zu Wasser und gas?

2 Antworten

Du hast doch sicherlich die Zählerstände bei Einzug und per 31.12. Jetzt schaust du dir mal an, wie die Differenz ist und ob das dann zum abgerechneten Verbrauch passt. Ist dem nicht so, nimmst du Kontakt zum Vermieter auf und fragst dort höflich nach, woher sich die Höhe der Nachzahlung ergibt. Eventuell habt ihr auch nur zu niedrige Nebenkosten im Mietvertrag, die könnte man dann anpassen, damit Ende des Jahres nicht die nächste Hohe Nachzahlung kommt.

Spontan fällt mir dazu auf, dass bei den Heizkosten die durchschnittlichen monatlichen Beiträge im Jahr unzureichend die tatsächlich anfallenden Kosten bei einem Einzug in der Heizsaison abdecken. M.a.W. die sommerlichen Heizkostenanteile decken die winterlichen, anfallenden Heizkosten. Genau dieser Fall ist seit Eurem Einzug am 15.10.2019 passiert.

Ansonsten schreibst Du leider nichts über die Art der mietvertraglich vereinbarten Betriebskostenabrechnung und der jetzt erfolgten Abrechnung der beiden Kostenarten.

Die Wasserkosten werden - sofern kein Zwischenzähler für die Wohnung existiert - meistens nach Personenzahl und nicht nach Quadratmetern oder Zimmeranzahl abgerechnet. Wieviel Personen habt Ihr in Eurer Wohnung?

Bei der Heizkostenabrechnung müsste man noch wissen, ob Heizzähler installiert sind und ob es sich um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt.