Behinderung im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld 1?

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Wühl Dich mal durch die Homepage vom Privatier, Fokus: Bestandsschutz.

der minus privatier dot com / Kapitel 9

Der große Haken bei Deinem Plan ist der sog. Eingliederungszuschuss nach dem Teilhabegesetz (wirksam ab 01.01.2019).

GdB und das Alter erfüllen gleich zei notwendige Kritieren, damit der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss für Dich bewilligt bekommt. Damit ist Dein Arbeitsplatz für mindestens 1 Jahr safe und kann praktisch nicht gekündigt werden, denn es erfolgt eine Nachbeschäftigungspflicht. Grundlage ist stets die gesamte Dauer des Eingliederungszuschusses. Daher kann auch mehr als 1 Jahre Vorgabe sein.

Dem Arbeitgeber stehen horrende Rückzahlungen an die AfA ins Haus, wenn so ein Arbeitsvertrag vor der Zeit gekündigt wird. Die Möglichkeit, dass der Arbeitgber den Zuschuss beim Arbeitgeberservice seiner AfA für Dich beantragen wird und bewilligt bekommt liegen bei 99,999999 %.

Aus seiner Sicht wäre es nämlich sehr dumm, wenn er das nicht macht. Die Arbeitgeber kennen das Teilhabegesetz sehr gut, nebst dem riesigen Geldtopf für die Personalkosten des Betriebes, der damit in Verbindung steht.