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Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale

Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse