Alle Beiträge

ARGE rechnet trotz hoher Fahrtkosten gesamtes Ausbildungsgehalt an

Mein Mann und ich bilden mit unserem kleinen Sohn eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr, mein Mann derzeitig arbeitssuchend, deshalb erhalten wir bzw er und mein Sohn ALGII.

Ich verdiene knapp über 400 Euro netto im Monat. Meine Fahrtkosten zum Betrieb belaufen sich im Monat auf rund 300 Euro, hinzu kommen 35 Euro fürs Zugticket zur Berufsschule (Blockunterricht ca alle zwei Monate, deswegen lege ich pauschal jeden Monat das Geld für eine Woche weg). Außerdem hat mein Sohn einen Ganztagsplatz im Kindergarten, den bezahlen wir vom Kindergeld, das was übrig bleibt sind noch einmal hundert Euro.

Mein gesamtes Gehalt wird angerechnet, ich bekomme also nichts dazu, obwohl die Kosten nachweislich die Einnahmen übersteigen-und da ist Essen noch nicht mit eingerechnet, sowie Unterhaltskosten für das Auto etc (und das brauche ich bei über 30km pro Strecke ohne öffentliche Verkehrsanbindung). Von der Sachbearbeiterin erntete ich auf mein Nachfragen hin nur Schulterzucken, wir könnten ja unseren Sohn im Kindergarten abmelden um Geld zu sparen, uns fiele schon etwas ein. Ganz davon ab gesehen dass das Blödsinn ist-es gibt genug Arbeitslose denen noch Tagesmütter finanziert werden, außerdem verfällt der Anspruch meines Sohnes auf den Platz sobald wir ihn abmelden und mein Mann wollte schon ganz gerne wieder arbeiten.

Es sieht nicht aus als würden wir noch lange in diesem Sumpf stecken, aber kann mir vielleicht trotzdem jemand weiter helfen? Darf die ARGE das komplette Gehalt abziehen, obwohl ich belegen kann dass die Ausgaben höher sind (wie gesagt, ohne dass da Nahrung oder sonst irgendwas drin wäre)?

Ausbildung, Hartz IV

Finanzamt und Liebhaberei - Wie vermeide ich ein Gewerbe?

Ich, Frühpensionär, sammle als Hobby alte Stiche und habe dafür schon etliche tausend Euro ausgegeben. Irgendwann kam mir die Idee, den einen oder anderen am PC zu kolorieren und von einer Grafikdatei Puzzles, Tischsets oder Poster anfertigen zu lassen. Ab und zu, je nach Lust und Laune, wollte ich das eine oder andere Teil auf eBay anbieten, damit ich zumindest einen Bruchteil meiner Ausgaben neutralisieren kann und mir, je nach Laune, noch weitere Stiche kaufen kann. Nach einem Gespräch mit dem Finanzamt sollte ich ein Kleingewerbe anmelden. Man will ja alles korrekt machen.

Dann hat sich die Berufsgenossenschaft BGETEM gemeldet und verlangte Beitragszahlungen von mir. Dann habe ich mir die möglichen Abmahnfallen auf eBay angesehen. Dann war ich frustriert und habe mein Kleingewerbe wieder abgemeldet.

Nun frage ich: Wenn ich keiner regelmäßigen Tätigkeit in meinem Hobbybereich nachgehe und nur ab und zu so ein Poster o.ä. verkaufen möchte, muss ich doch kein Gewerbe anmelden? Ist sowas nicht eine künstlerische Nebentätigkeit oder gibt es diesen "Tatbestand" nicht mehr? Kann ein Normalverbraucher nicht irgendwann irgendwas verkaufen, das er selbst hergestellt hat?

Unter "Liebhaberei" habe ich auf Google nur Beiträge gefunden, die sich auf die Vermeidung von Liebhaberei beziehen, so dass Kleinunternehmen nicht vom Finanzamt als "Liebhaberei" eingestuft werden, mit allen Nachteilen für sie. Unter anmeldefreier "künstlerischer Nebentätigkeit" habe ich auch nichts für mich Relevantes gefunden (wobei ich der Meinung bin, dass die Koloration von Stichen sehr wohl künstlerisch ist). Daher stelle ich hier mein Problem dar.

Jetzt schon herzlichen Dank für Ihre Antworten, die aber steuerrechtlich möglichst einfach gehalten sein sollten, weil ich steuerrechtlich keine Ahnung habe und mir dieser ganze steuerliche Dschungelmist sowas von zuwider ist!