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Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

Im Jahr 2000 wurde das Haus meiner Eltern an meinen Bruder übergeben. Wir Geschwister haben auf Auszahlung verzichtet, damit der Bruder finanziell nicht in Schieflage kam.

Der Übernehmer (Bruder) hat sich nie an die, im Übergabevertrag festgehaltenen Verpflichtungen gehalten. Hat sich weder in der Pflege der Mutter eingebracht noch für angebrachte Pflege Sorge getragen. Er kümmert sich nicht um Wohnung, Pflege, Essen, Grabstätte der Mutter. Da Vater nicht damit rechnen kann, dass sein Sohn ihn einmal pflegen wird (hat bei Mutter ja auch nicht geklappt) hat er mich im Jahr 2016 vorsorglich in Patientenverfügung/Vollmacht eingetragen. Haben wir damit einen Fehler gemacht und meinen Bruder teilweise aus seinen Verpflichtungen genommen? Da mein Vater nun auch zusehends auf Hilfe angewiesen ist (90 Jahre) versucht neuerdings mein Bruder ihn davon zu überzeugen, wie gut es ihm gehen würde, wenn er zu mir ziehen würde! Gerne möchte ich für unseren Vater sorgen, aber es soll nicht wieder so kommen, dass mein Bruder "NUR" Vorteile daraus zieht! Wenn die finanzielle Seite angesprochen wird, äußert mein Bruder nur, dass bei ihm sowieso Nichts zu holen wäre, da er ja Rentner ist. (Meine Schwester ist arbeitslos und ich habe nur einen Minijob)

Wie gehe ich richtig vor, damit für Vater mit dem Auszug aus der Wohnung (Leibgeding) keine rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen und auch ich abgesichert bin? Müsste mein Bruder meinem Vater die Differenz des Wohnungswertes vergüten? Dort hat Vater eine große Wohnung, hier wäre es "nur" ein Zimmer mit Bad. Gibt es Möglichkeiten, damit der Sohn endlich seine Pflichten erfüllen muss und nicht nur Nutznießer ist (sich vor Pflicht und Arbeit drückt)? Ist es von Nachteil, wenn ich mich im Antrag für Pflegegeld schon als Pflegekraft eintrage oder befreie ich damit meinem Bruder aus seinen Verpflichtungen? Ich weiß, dass er nicht zur Pflege herangezogen werden darf, wenn er sie nicht leisten kann (oder will).....aber zumindest dafür Sorge tragen muss er doch?! Ist es möglich sich ungeschoren aus vertraglich festgelegten Verantwortungen zu ziehen?

pflege

Kann eine erteilte Kontovollmacht bei überzogenem Konto des Kontoeigners eventuell Nachteile für den Bevollmächtigten haben?

Fall aus meinem Verwandtenkreis, der zur Zeit relevant ist und wo eine Entscheidung getroffen werden muss:

Eine Kontovollmacht wurde erteilt, als das Konto noch in Ordnung und ein Guthaben-Konto war.Die Umstände haben sich aber geändert. Der Kontoeigner hat sein Konto danach bis zum erlaubten Limit längere Zeit überzogen und befürchtet nun in absehbarer Zeit Ärger mit der Bank, die ja zur Zeit noch stillhält, weil sie gut daran verdient.

Wenn das Konto aber "hochgeht", weil die Geduld der Bank vorbei ist und die Rückzahlung des Dispositionskredits eventuell zu lange dauert, hätte dann der Bevollmächtigte irgendwelche Nachteile zu befürchten, weil die Bank dann versuchen würde, ihn haftbar zu machen und für die Tilgung ebenfalls heranzuziehen? Der Bevollmächtigte soll auf keinen Fall Nachteile, egal welcher Art auch immer, haben oder bekommen, da er sich nie etwas zuschulden kommen ließ und die Kontovollmacht auch nie in Anspruch genommen hat.

Wäre es vielleicht besser, in dem Fall dem bisher Bevollmächtigten die Kontovollmacht zu seinem eigenen Schutz wieder zu entziehen, bevor die Bank eventuell irgendwann mal tätig wird, damit er keinen Ärger mit der Bank bekommen kann oder kann die Bank ihn sowieso nicht mit einbeziehen? Wo werden erteilte oder entzogene Kontovollmachten gemeldet oder gespeichert und könnte das irgendwelche geschäftlichen Nachteile für den Bevollmächtigten haben, vor allen Dingen auch dann, wenn ihm die Vollmacht wieder entzogen wird?

Dispokredit, Kontovollmacht

Was passiert mit einem Immobilienkredit, der von einem Ehepaar aufgenommen wurde, die sich nun trennen wollen?

Nur mal angenommen: Ein Ehepaar nimmt bei einer Bank einen Immobilienkredit für ein selbst zu bewohnendes und neu zu errichtendes Einfamilienhaus auf. Dieser teilt sich auf ein einen Hauptkredit über 250.000 EUR mit 1,9% Zins und einen KfW-Kredit über 100.000 EUR mit 1,3% Zins, Sollzinsbindung jeweils über 20 Jahre. Das Haus ist gerade gebaut, die Tilgung hat noch nicht begonnen. Das Gesamtobjekt hat einen Gegenwert von 550.000 EUR (ohne Abzug der Spekulationssteuer). Ein weiteres vermietetes Objekt mit einem Gegenwert von 250.000 EUR ist seit drei Jahren im Familienbesitz. Das Haushaltseinkommen liegt bei 3200 + 2700 EUR netto im Monat.

Annahme: Es kommt wie es niemals kommen sollte und einer der Partner will sich trennen, bevor das neue Haus bezogen wird.

Idee könnte sein, das vermietete Objekt abzgl. Spekulationssteuer zu verkaufen. Wäre ein Rest von ca. 190.000 EUR, mit dem man den einen Partner und einen Teil des Kredits bedienen könnte.

Wie würde das für die Kreditverträge ablaufen? Besteht a) die Möglichkeit, dass die Bank und die KfW einen der Schuldner aus dem Vertrag lässt und den Vertrag mit einem Schuldner einfach zu gleichen Konditionen weiterführt? Weiterhin müsste das Grundbuch von zwei auf eine Person umgeschrieben werden.

Oder kann man b) davon ausgehen, dass die Bank und die KfW das komplette Umschulden verlangen und dies dann zu aktuell gültigen Konditionen?

Danke in die Runde für eine Info. Der Hobbyfinanzer

Immobilienfinanzierung, Trennung