Von welcher Stelle bei HYPOVEREINSBANK erhalte ich die Löschungsbewilligung?
Für einen Kredit der Bayerischen Vereinsbank AG wurde vor vielen Jahrzehnten eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Das betroffene Grundstück liegt in Würzburg. Nach Rückzahlung des Kredits erteilte die Vereinsbank vor Jahren eine sogenannte "Löschungsbewilligung". Nun soll die Hypothek gelöscht werden, und es stellt sich heraus, dass diese sogenannte "Löschungsbewilligung" nur privatschriftlich und nicht in der notwendigen notariellen Form von der Bank erteilt worden ist. Also ist für die Löschung der Hypothek erst einmal eine "Löschungsbewilligung" der Bank in notarieller Form notwendig. Die Bayerische Vereinsbank AG ist in der heutigen Unicredit Bank AG "HYPOVEREINSBANK" mit Sitz in München aufgegangen; das heißt, dass die Löschungsbewilligung heute in notarieller Form von der Unicredit Bank AG "HYPOVEREINSBANK" (Sitz München) abgegeben werden muss. Aber AN WELCHE STELLE bei dieser großen Bank sollte man schreiben, um jetzt die benötigte ordnungsgemäße Löschungsbewilligung zu erlangen?