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Jahrelang Falsche Steuerklasse dazu Steuerbescheide falsch veranlagt?

Hallo, Seit 2010 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in meiner Steuererklärung nicht berücksichtigt. Auch wurde ich von Anfang an in Steuerklasse 1 gestuft statt Steuerklasse 2. 2017 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann zum 1. mal berücksichtigt, deswegen ist es überhaupt erst aufgefallen, dass ich die ganze Zeit falsch veranlagt wurde. Leider habe ich dem Finanzamt vertraut, bei meinem Einkommen kann man nicht sonderlich viel falsch machen, dachte ich. Somit habe ich das Kauderwelsch aus den Bescheiden nicht nachgeprüft. Allerdings ist mir irgendwann mal aufgefallen, dass Elster zu meinen Gunsten höher gerechnet hat, hab mir bedauerlicherweise nichts weiter dabei gedacht. Mein Fehler, kann man so sehen und ich habe so gesehen wohl keine rechtliche Handhabe. Wobei mir die eine Dame, als ich dann endlich mal nachhakte, sagte, bis 2014 könnte man noch was machen, da ich alles korrekt eingetragen habe und es trotzdem nicht berücksichtigt worden ist. Der andere Herr, dem ich die alten Steuererklärungen dann schickte, teilte mir das Gegenteil mit. 

Aber wie kann das sein, dass dem Finanzamt seit 2010 der selbe Fehler unterläuft? Vielleicht kann ich nichts mehr für mich machen, aber ich möchte verhindern, dass dies anderen passiert. Ich möchte wissen, wie ich 6 Jahre um mein Geld gekommen bin, außer, dass ich dem Finanzamt zu sehr vertraut habe oder dem Arbeitgeber von wegen Steuerklasse?. Wem oder welchen Umstand habe ich das zu verdanken, obwohl ich alles korrekt angekreuzt und den Entlastungsbetrag / kompletten Freibetrag beantragt habe. Wenn ich schon in der falschen Steuerklasse bin , ich es doch mit der Erklärung zurückholen hätte können. Wo kann ich diese Auskunft bekommen oder mich gegebenenfalls beschweren oder eventuell sogar klagen?

Die andere Frage wäre, wenn ich beim Finanzamt nichts mehr machen kann, könnte ich das denn beim Arbeitgeber? Dieser hat mich doch in Steuerklasse 1 gestuft oder legt die Steuerklasse fest?

Das Finanzamt kann 5 Jahre lang Steuern zurück holen, wenn einer falsch eingestuft ist,oder ?. Kann ich das auch ???

Vielen Dank im Voraus

Steuererklärung, Steuerklassenwechsel

Krankenversicherung Student/Werkstudent >14 Fachsemester?

Hallo,

ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen oder mir zumindest einen Rat geben.

Ich bin Student, zurzeit im Master und in diesem Semester ins 14. Hochschulsemester bzw. im 3. Fachsemester angekommen.

Ich arbeite nebenbei unter 20 Stunden und bin bisher in der studentischen Krankenversicherung versichert.

Ab dem 01.10.18 ist dies nicht mehr möglich. Es läuft zwar ein Widerspruchsverfahren, aber ich gehe kaum davon aus, dass meine Einwände (Fachsemester sind nicht mit Hochschulsemester gleichzusetzen siehe SGB V, die Beschlüsse der KMK haben keine rechtliche Relevanz, ..., ...) akzeptiert werden. Daher muss ich nun schauen wie ich mich ab dem 01.10 versichere. Ich war während des Studium mehrere Semester auch mal "Arbeitnehmer" (über 20 Stunden die Woche), der nebenbei studiert; daher die hohe Semesteranzahl.

Ich geh seit dem 01.03.17 einer Tätigkeit unter 20 Stunden die Woche nach. In meinem Arbeitsvertrag wird an keiner Stelle mein Status als Student beschrieben bzw. als Grundlage des Arbeitsvertrages vereinbart. Es wird durchgehend von einer Teilzeitkraft auf 40,49%, ~15 Stunden pro Woche gesprochen.

Durch mein Studium und den eingereichten Studienbescheinigungen musste der Arbeitgeber die entsprechenden Abgaben (Krankenversicherung und Co.) nicht zahlen.

Ich habe meinen Teamleiter und den Bereichsleiter auf meine Lage angesprochen und ihnen mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10 nicht mehr studentisch versichert bin und daher gerne über die Firma versichert werden würde. Bei der Firma handelt es sich um eine sehr große Firma, deutschlandweit aufgestellt, der Standort hat über 180 Mitarbeiter, verfügt über einen Betriebsrat und ist an einen Tarifvertrag gebunden.

Als Antwort bekam ich, dass der Arbeitgeber/ die Firma keine Teilzeitkräfte auf 40,49% (~15 Stunden die Woche), sondern nur Personen, auf 53,33% (~20 Stunden pro Woche) haben möchte. Nur Studenten sind auf 40,49%, also 15 Stunden pro Woche, eingestellt. Eine Höherstufung ist zurzeit nicht möglich und von mir eigentlich auch gar nicht gewollt, da ich das Studium in den nächsten 6 Monaten abschließen möchte.

Ich frage mich jetzt, inwiefern mein Arbeitgeber dazu "verpflichtet" ist mich als Teilzeitkraft in der Krankenversicherung zu versichern, da wie bereits geschrieben der studentische Status nicht Gegenstand meines Dienstvertrages war/ist.

Student, Krankenversicherung