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Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigung, Arbeitgeber spurlos verschwunden

Liebe Community, Ich bin im September 2010 ein unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Firma, die plötzlich im Ort war, unterschrieben. Als Pflasterhelfer mit 3 Wochen Probezeit und 10,86 Stundenlohn. Ich habe dort etwa 2 Monate gearbeitet und bis heute keinen Lohn erhalten. Ich habe pro Tag (Montag-Freitag) etwa 8 Stunden gearbeitet. Auf einmal, war der Arbeitgeber verschwunden. Am Telefon sagte er mir er sei im Krankenhaus. Nachdem er sich 2 Wochen nicht gemeldet hat, wollte ich wissen wo er ist, da er nicht mehr erreichbar war. Ich habe in der Klinik angerufen. Dort war niemals ein Mann mit dessen Namen. Der Arbeitsvertrag ist vom Arbeitsamt abgestempelt, also soweit ich weiß gültig. Da ich bis heute keine Kündigung erhalten habe, fiel es mir schwer ein neues Arbeitsverhältniss einzugehen. Das ganze roch mir stark nach Betrug, auf Nachforschungen habe ich herausgefunden, dass dieser Mann schon wegen Betrugs im Gefängnis saß und würde gerne wissen wie ich nun an meinen mir zustehenden Lohn gelange. Dies erschien mir aussichtslos, bis ich nun die Adresse seiner Lebesgefährtin rausbekommen habe, die den Vertrag aufgesetzt hat. Ich bin nun Arbeitslos und verfüge nicht über die nötigen finanziellen Mittel um vor Gericht zu gehen. Jetzt zu meiner Frage: Gibt es eine möglichkeit der Gerichtskosten/Anwaltskosten übernahme durch das Arbeitsamt? Und wie gehe ich nun am geschicktesten vor. Meine Überlegung war eine Kopie des Arbeitsvertrags zu der Lebensgefährtin zu schicken, anbei ein Brief, indem geschildert wird, dass noch der Lohn offen ist und dass ich weiß dass es sich um einen Betrugsfall handelt. Die Lebensgefährtin arbeitet als Arbeitsvermittlerin ganz in der nähe in der Regionalleitung. Schon einmal Vielen Dank im vorraus.

arbeitslos, arbeitsrecht

Darlehen (Mietvorschuß) meiner Mutter wird mir vom Hartz 4 abgezogen

Ich war einige Monate im Ausland (ohne dort zu arbeiten) und bin Ende Oktober nach Deutschland zurückgekommen und habe am 29.10. einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Dieser wurde auch bewilligt jedoch hat mir das Jobcenter für den Monat Oktober 600€ als Unterhalt bzw. zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet.

Ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und hatte noch andere kleine Dinge im Bescheid bemängelt, die im darauffolgenden 2. Bescheid akzeptiert wurden. Zu dem von mir bemängelten Unterhalt wurde jedoch keine Stellung genommen und es wurden mir weiterhin die 600€ abgezogen. Im Bescheid wird in keinem Satz erwähnt woher diese 600€ stammen. Ich habe in dem Monat jedoch nicht gearbeitet.

Ich kann nur vermuten das es sich bei diesen 600€ "Unterhalt" um die 600€ handelt die mir meine Mutter auf mein Konto überwiesen hat um meine Miete inkl. Nebenkosten zu bezahlen. Meine Mutter hat mir diesen Betrag von 600€ auch während meines Auslandsaufenthaltes monatlich bezahlt, mir jedoch gesagt ich müsse Ihr das Geld für den Monat Oktober auf jeden Fall zurückzahlen sollte ich Hartz4 für Oktober erhalten. Die 600€ sind also eher ein Darlehen als ein Unterhalt oder zu berücksichtigendes Einkommen. So habe ich auch meinen Widerspruch begründet aber die Sachbarbeiterin hat auch im 2.Bescheid keinerlei Bemerkungen dazu gemacht und mir weiterhin die 600€ als Unterhalt angerechnet.

Ist das rechtens? Oder muß mir das Jobcenter die 600€ zahlen weil es ein Darlehen war? Ich kann das schriftlich nachweisen.

Hartz IV, unterhalt

Einkommenssteuerberechnung, Kleingewerbe, keine Belege für Material

Hallo, ich denke darüber nach ein Kleingewerbe anzumelden und einen Dawanda-Shop zu eröffnen. Da ich verheiratet bin und meine Mann Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit hat, liegen wir bei der Einkommenssteuer sicher über dem Freibetrag auch wenn ich noch nicht weiß, wie hoch mein Umsatz mit meinen selbstgemachten Sachen sein wird. Mein Problem ist folgendes: Als ich im Laufe des Jahres die Materialien für meine Sachen gekauft habe, war es nur als Hobby gedacht, nicht für den Verkauf. Da es sich überwiegend um Stoffe handelt, die ich bar bezahlt auf dem Stoffmarkt gekauft habe, habe ich keine Belege für meine Ausgaben. Wenn ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich dann gar keine Materialkosten ansetzen, da ich sie nicht belegen kann?? Ich meine, ich bin zwar selbst schuld daran, dass ich keine Belege habe, aber es ist ja auch klar, dass ich die Materialien irgendwas gekostet haben müssen. Die Preise weiß ich auch noch - kann sie aber eben nicht belegen. Ich habe gelesen, man kann einen Eigenbeleg erstellen, aber doch nur im Ausnahmefall, das wird doch nicht für alle Ausgaben dieses Jahres funktionieren, oder? Außerdem habe ich gelesen, dass man auch beim Eigenbeleg einen Kontoauszug o.ä. zum Beweis anheften muss. Kann mir irgendjemand helfen? (Für die Zukunft sammle ich natürlich die Rechnungen). Noch eine Frage - habe vor ein paar Wochen eine Nähmaschine gekauft, die 400 Euro gekostet hat. Diese wird ausschließlich für mein Kleingewerbe genutzt. Der Preis übersteigt wahrscheinlich den Umsatz für die nächsten Monate. (So gut wird mein Shop ja wahrscheinlich nicht einschlagen) Sollte ich das Material bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wirklich nicht mehr ansetzen können, kann ich dann wenigstens die Nähmaschine ansetzen? Auf einmal oder muss ich sie über mehrere Jahre abschreiben? Im Voraus vielen vielen Dank für eine Auskunft.

Beleg, einkommensteuer, Kleingewerbe