Entfallen bei einer Zwangsversteigerung grundsätzlich immer die Notarkosten?
Kann mir jemand sagen, ob bei einer Zwangsversteigerung von Immobilien grundsätzlich immer die Notarkosten entfallen?
2 Antworten
Es fallen keine Notarkosten an. Grunderwerbssteuer, Kosten für Grundbuch-Umschreibung, Kosten für den Zuschlag an das Gericht müssen gezahlt werden.
pavelke: Die Eintragung des Erstehers im Grundbuch erfolgt auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts ohne Mitwirkung eines Notars.