Ab wann wird es kritisch,wenn die Wohngebäudeversicherung von kleinerer Wohnfläche ausgeht?

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Die 30 qm Wohnfläche müssten einem ordentlichen Versicherungsnehmer auffallen. Bei einem Schaden kommt ohnehin jemand zum Nachmessen. Jetzt ist die Gelegenheit, die Angabe zu korrigieren.

Die Wohnflächenangabe gehört möglicherweise bereits in den Antrag (GDV Musterbedingungen 2010), wenn die Versicherungssumme gemäß c) ermittelt wurde:

§ 11 1. .... Die Versicherungssumme gilt als richtig ermittelt, wenn

a) sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausach-verständigen festgesetzt wird;

b) der Versicherungsnehmer im Antrag den Neubauwert in Preisen eines ande-ren Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag umrechnet;

c) der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet und der Versicherer hiernach die Versicherungssumme „Wert 1914“ berechnet.

http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2012/06/SU_200_VGB_2010_1914_Stand_2011_06.pdf

Weiter geht's in Ziff. 2 Unterversicherungsverzicht:

"b. Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Nr. 1 c) von den tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein."

Hier steht m. E. nichts von einer Toleranz. Aber gucke einfach in Deine Police.