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Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht

AXA Lebensversicherung schlechte Performance - Update

Update zu folgender Frage: http://www.finanzfrage.net/frage/versicherungsexperten-gefragt---axa-lebensversicherung-schlechte-performance

Ich habe gerade einen Brief von Axa erhalten: (Eventuelle Textfehler bitte ich zu entschuldigen - habe den Text per OCR von PDF konvertiert).

Eure Meinung dazu?

"Sehr geehrter Herr Yeti, selbstverständlich ist uns die Höhe der von Ihnen eingezahlten Beiträge bekannt. Der Gesamtwert ist in unserem EDV-Bestand gespeichert und wird laufend fortgeschrieben. Lediglich eine Einzel-Aufstellung der ab Beginn jährlich eingezahlten Beiträge wäre nur über eine manuelle Ermittlung möglich, welche wir aus Kostengründen nicht vornehmen. Hiermit bitten wir um Verständnis. Die gesamte Beitragssumme ab Beginn 01.12.1999 bis zum 31.08.2013 beträgt 12.437,66 EURO. Zunächst bitten wir jedoch zu beachten, dass ein großer Teil der ab dem 01.11.2003 gezahlten Beiträge für die ab diesem Termin eingeschlossene Berufsunfahigkeits-Zusatzversicherung verbraucht wird und nicht für die Hauptversicherung herangezogen werden kann. Der Beitragsanteil für die Zusatzversicherung am aktuellen monatlichen Beitrag von 105.58 EUR beträgt zum Beispiel 42,69 EUR. Zum Erwerb der Fondsanteile steht allerdings auch nicht der ganze Beitrag für die Hauptversicherung zur Verfügung. Die Versicherungsbeiträge für eine Fondsgebundene Lebensversicherung unterteilen sich in den Kosten,­ Spar- und Risikobeitrag. Von den laufenden Prämien werden die Kosten für die Einrichtung und Verwaltung des Vertrages abgezogen. Die einmalig bei Vertragsabschluss fälligen Abschlusskosten werden so lange mit den Beiträgen verrechnet, bis sie getilgt sind, die Verwaltungskosten werden laufend erhoben. Für lhren Vertrag war vereinbart. dass auf jeden Fall ab Beginn 56 % jedes Beitrags in Fondsanteilen angelegt werden. Nach Tilgung der Abschlusskosten erhöht sich vereinbarungsgemäß der Anlagebeitrag. Bei jeder dynamischen Anpassung fallen jedoch erneut Abschlusskosten an. Dem Fondsguthaben werden die Risikobeiträge für die Bereitstellung des Versicherungsschutzes monatlich entnommen. Der Versicherungsschutz besteht darin dass im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird, selbst wenn bis dahin erst ein Monatsbeitrag gezahlt worden ist.

Der konkrete Wert Ihres Fondsvertrages ergibt sich dann jeweils aus der Multiplikation der Anzahl der zum Berechnungszeitpunkt vorhandenen Fondsanteile mit deren aktuellem Kurswert. Wir hoffen, wir können Ihnen hiermit weiterhelfen."

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Erbschaftunterschlagung?

Hallo,

mein Vater war mit seinen beiden Schwestern in einer Erbengemeinschaft in der sich deren Elternhaus befand. Mein Vater ist allerdings vor zwei Jahren verstorben und bei seinen Eltern im Grab beigesetzt. Nun kam es ende letzten Jahres zum Verkauf dieses Hauses nach dem meine beiden Tanten sich nach Möglichkeiten erkundigt hatten wie sie uns umgehen könnten, und wohl scheiterten, hatten sie uns (meinem Bruder und mir) eine Auflistung von unserem Erbe gegeben. Aus dieser Auflistung ging hervor das die beiden Schwestern angeblich reichlich Bar Geschenke und Benzin Geld ... naja sie ließen sich jeden Anruf und jede fahrt zu meinem Vater bezahlen in dem sie sich das Geld von seinem Anteil vom Konto nahmen. und das obwohl mein Bruder und ich ihnen genau für diese Dinge je 1000€ überwiesen hatten.

Nun wurde uns offenbart das wir noch einen Betrag X geerbt hätten, also Verkauften wir das Haus und das Geld ging auf das Erbengemeinschafts Konto dessen Verwaltung unsere Tante hatte. Nach dem Verkauf hat sich Tante aber Tod gestellt und nichts mehr von sich hören lassen. nach einer ganzen weile dann haben mein Bruder und ich das Konto von dem sie bis dato auch verfügt hat sperren lassen. Es hat gewirkt und Tante reagierte und präsentierte uns in einer Unverschämt Arroganten weise das sie sich von unserem Erbe 2500€ für Grabpflege einbehält obwohl wir ebenso das Grab Pflegen und weitere 500€ Verwaltungskosten sowie 50€ für Telefonate mit einem Vertragspartner meines Vaters, die allerdings nie stattgefunden hatten. und weitere 50€ im voraus für evt. anfallende Sanierungen am Grab. Nachdem wir gegen diese Abrechnung Widersprochen hatten forderte sie die Unverzügliche Umbettung unseres Vaters vom Grab seiner Eltern auf unsere Kosten und Rückwirkende Grabpflege kosten von der Beisetzung bis zur Umbettung.

Frage: Ist das eine Erbschaftsunterschlagung? Frage: Darf sie Grabpflege kosten geltend machen obwohl wir sie nicht Beauftragt hatten und selbst ebenso gepflegt haben? Frage: kann sie als Grabnutzungs berechtigte die Umbettung und Störung der Toten ruhe verlangen obwohl es der Wille meiner Tanten und angeblich auch meines Vaters war das er dort beigesetzt wurde?

Erbschaft