Wie Elterngeld aufteilten, wenn man nach 18 Monaten zu Arbeiten beginnen möchte?

3 Antworten

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wer mit Geld umgehen kann, der lässt sich das Elterngeld auf 12+ ggf 2 Monate auszahlen. Die Streckung auf 18 Monate steuert man dann selbst.

Will man aber das Risiko vermeiden, vorhandene Liquidität zu nutzen und auszugeben, der kann auf 24 Monate strecken.

Was für dich die bessere Lösung ist, musst du wissen. Ich würde mir das Geld in 12 Tranchen auszahlen lassen und selbst die 6 Monate gestalten.

Du kannst 24 Monate beantragen und Dir nach 18 Monaten den Rest in einer Summe auszahlen lassen. Danach ist dann auch die Elternzeit beendet.

SumSum076  03.08.2013, 16:43

Wäre dann nicht "immer" die Elternzeit nach 1 Jahre beendet. Schließlich ist das im Regelfall die Dauer des Elterngeldbezuges?

Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Sie ist nicht deshalb beendet, weil man sich nur bis dahin Elterngeld auszahlen lässt. Elterngeld regelt man mit der Elterngeldstelle. Elternzeit mit dem Arbeitgeber!

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Primus  03.08.2013, 18:55
@SumSum076

Elterngeld regelt man mit der Elterngeldstelle. Elternzeit mit dem Arbeitgeber!

Richtig, aber wenn die 24 Monate Aufteilung angegeben wurden, bekommt man nach 18 Monaten nur die restliche Auszahlung, wenn man auch die Elternzeit beendet.

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SumSum076  03.08.2013, 20:48
@Primus

Auf welcher Gesetzesgrundlage sollte das so sein?

Wie sollte ein AG das regeln?

Der AN meldet 3 Jahre Elternzeit an, und der AG stellt eine Vertretung für die 3 Jahre ein. Der AN lässt sich nach 13 Monaten das Elterngeld auszahlen und beendet damit seine Elternzeit, und will zurück auf seinen alten Arbeitsplatz???

Der Elterngeldantrag kann einmal ohne Angabe von Gründen geändert werden. Darunter würde auch der Widerruf der Splittung fallen. Die Elternzeit berührt das nicht!

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Möchtest du über die 18 Monate gleichmäßig Eltergeld haben, bleibt dir nur, es dir auf 12 Monate auszahlen zu lassen und selber etwas (für die Monate 13 bis 18) zur Seite zu legen.

Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit, das Elterngeld splitten zu lassen (damit kommt bis zum 22. Lebensmonat, wenn man Mutterschaftsgeld erhält) und zum 18. Lebensmonat die Splittung zu widerrufen. Dann wird der Restbetrag auf einmal ausgezahlt.