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Wie wirkt sich gemeinschaftlicher Hausbesitz unter Geschwistern steuerlich und rechtlich aus?

Guten Tag 

Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung. 

Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben. 

Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt). 

Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.

Ich habe mehrere Fragen:

1.     Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.

Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?

2.     Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?

3.     Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?

4.     Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen? 

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

 S.Reiser

Immobilien, Steuern

Genossenschaftsanteile bei der Volksbank reduzieren?

Hallo und guten Tag,

seit mehreren Jahren sind wir nun weggezogen. Ich habe jedoch noch ein Volksbank-Konto bei meiner alten Hausbank, da über dieses Konto die Abwickung (Kredit und Vermietung) einer Wohnung am alten Wohnort läuft, bis sie vollständig abbezahlt ist.

Ich hab dort auch noch Genossenschaftsanteile "hängen". Ich wollte sie nun auf ein Mindestmaß reduzieren (1 Anteil). Ich war immer der Meinung das würde -selbstverständlich nicht von heute auf morgen- grundsätzlich gehen.

Nun teilte man mir mit, dass man die Anteile nicht reduzieren kann. Man könne die Anteile nur ganz kündigen. Stimmt das? Habe ich die Satzung tatsächlich falsch verstanden?

Zitat: "§ 5 Kündigung

(1) Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäfts-jahres zu kündigen.

(2) Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es seine Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsan-teile zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen.

(3) Die Kündigung mussschriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens drei Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres zugehen."

Ich kann auch keine Anteile übertragen und auf der neuen Bank (auch Volksbank), habe ich schon Anteile.

Über Tipps zu diesem Thema bin ich dankbar.

Freundliche Grüße

Jens

Geld, Bank, Genossenschaftsanteile, Volksbank