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Einkommenssteuer deutlich höher als Lohnsteuer?

Hallo, ich habe im wesentlichen das gleiche Problem wie bereits hier https://www.finanzfrage.net/g/frage/einkommenssteuer-hoeher-als-lohnsteuer beschrieben,da sagen alle das könne nicht sein, aber wo der Fehler lag wurde nic ht beschrieben.

Konkret zu meinem Fall, ich mache Einkommenssteuererklärung weil ich nebenberuflich Selbstständig bin, im wesentlichen bin ich aber angestellt und die Lohnsteuer wird natürlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Im vergangenem Jahr hatte ich durch meine Selbstständigkeit aber keinen Gewinn, sondern sogar einen geringen Verlust von rund 250€ und eine Aufwandsentschädigung von 120€ als Referent, also nix was eine ernstzunehmende Steuerbelastung erwarten lässt. Trotzdem sagt mir die vorabberechnung bei Elster, dass ich rund 1000€ Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Da ich auch dachte, dass da irgendein Fehler sein muss habe ich testweise mal nur meine nichtselbstständige Tätigkeit eingegeben, also ohne Selbstständigkeit und Aufwandsentschädigung und wieder kamen rund 1000€ Nachzahlung raus. Konkret habe ich etwa 22.500€ Bruttolohn und 1.800€ Lohnsteuer gezahlt, bin sSteuerklasse 1 und unverheiratet. Gibt man beim Steuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de diese Angaben für die Lohnsteuer ein komme ich auf meine gezahlten rund 1.800€, gibt man das für die Einkommenssteuer ein kommen 3.000€ raus, insofern bestätigt das die Elsterberechnung. Aber das würde dann ja bedeuten, dass ich sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache deutlich mehr zahlen muss als ich sonst Lohnsteuer bezahle. Wo könnte ich denn da was falsch gemacht haben?

Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Lohnsteuer, Steuererklärung

Ist das Arbeitszeugnis ok?

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Zeugnisentwurf von Verdi erhalten und bin irgendwie noch nicht so richtig zufrieden damit. Kann mir jemand sagen ob das Zeugnis so in Ordnung wäre?

Zeugnis

Frau XY,

geboren XX. Juli XXXX in XY,

trat am 21. August 2017 in die Dienste unseres Hauses. Ihr Einsatz erfolgte als Sachbearbeiterin Kredit Bestandsgeschäft, Voll- und Teilrückzahlung am Standort XY.

Frau XY war mit folgenden Aufgaben betraut:

Bearbeitung aller Anfragen im Bereich Privatkunden-Ratenkredit, insbesondere umfassende

Bearbeitung von vorzeitigen Rückzahlungen, Widerrufen und Beschwerdefällen

Sachbearbeitung im System SAP

Erstellung und Versand von Kundenanschreiben

Führen ein- und ausgehender Telefonate

Erledigung aller eingehenden Anfragen zu Ratenkrediten von Kreditnehmern,

Privatkundenberatern und legitimierten Dritten

Berücksichtigung und Einhaltung der vereinbarten Vertragsinhalte als Dienstleister

Unterstützung bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, Nachwuchskräften und

Hospitanten

aktive Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen

teaminterne und -übergreifende Prozessoptimierung

Unterstützung bei der Aktualisierung von Prozessbeschreibungen

Frau XY verfügt über umfassendes Fachwissen, das sie kontinuierlich ausbaute und bewältigte ihren Arbeitsbereich selbstständig und sicher. Sie arbeitete stets zuverlässig, sorgfältig, systematisch und zielorientiert.

Frau XY war eine ausdauernde und belastbare Mitarbeiterin, die auch bei hohem Arbeitsanfall und unter herausfordernden Arbeitsbedingungen alle Aufgaben konstant gut bewältigte. Aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe arbeitete sie sich immer schnell und erfolgreich in neue Themen ein. Sie identifizierte sich mit den übertragenen Aufgaben und zeigte stets Leistungsbereitschaft und Engagement.

Die Qualität erfüllte unsere Ansprüche in vollem Umfang, sodass Frau XY die vereinbarten Ziele gut erreichte. Die Leistungen werden zusammenfassend als gut beurteilt.

Frau XY war eine allzeit freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterin, die sich immer gut in das Team integrierte. Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Frau XY zum heutigen Tag im beiderseitigen besten Einvernehmen.

Wir danken Frau XY für die gute Zusammenarbeit. Auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute.

XY, XX. XX. XX

Namen

Funktion

arbeitsrecht, Arbeitszeugnis