Wie sind Gewerbesteuer-Vorjahre in der Einkommensteuer zu behandeln?

1 Antwort

Entschuldige bitte, aber willst Du uns vera....en?

Du bist Steuerberater und fragst in einem Finanzforum, anstatt in einem Zweifelsfall (der keiner sein sollte) anstatt in die Fachliteratur zu sehen?

So etwas ist nicht drollig, sondern verschärft trollig.

DAvon abgesehen, dass es unverantwortlich ist zu praktizieren, wenn man 7 Jahre keine Fachliteratur gelesen hat, ist die Gewerbesteuer eine "nichtabzugsfähige Betriebsausgabe" also mindert sie den Gewinn, aber nicht den steuerlichen Gewinn.

Dafür gibt es ja seit 2008 den § 35 EStG, der ja vermutlich von Amts wegen berücksichtigt wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Den § 35 gab es auch schon vor 2008, nur war es damals noch das 1,8fache, weil die GewSt selbst ja von sich abzugsfähig war.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass der Fragesteller StB ist. Man darf wahscheinlich etwas nachsichtiger sein.

Wäre nur interessant zu wissen, was er denn dann ist.

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